Schulung: Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ am 14.06.2022

Di. 14. Juni 2022 | 17 – 18.30 Uhr | Ort: Online | Level: Einsteiger*innen

Die Schulung widmet sich der Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“. Wie ist sie aufgebaut und wie kann ich sie für meine Belange und Interessen nutzen – z.B. für die Suche nach oder das Hochladen von Stellungnahmen? Oder wie gelange ich an die Unterlagen auf der Online-Plattform? Denn seit der Umstellung vom 1. Juli 2020 können Sie auf Verfahrensunterlagen nur noch über unsere Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ zugreifen. Der Versand der Unterlagen als E-Mail-Anhang wurde eingestellt. Wir werden die Plattform gemeinsam kennenlernen und die wichtigsten Funktionen ausprobieren.

Hinweis: Die Schulung findet online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referentin: Doris Paschke

Programm:

17:00 – 17:15   Begrüßung

17:15 – 17:30   Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Impuls)

17:30 – 18:00   Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Aufbau und Funktionen)

18:00 – 18:30   Fragen, Fazit, Feedback und Abschluss der Veranstaltung

Anmeldung:
Bis 13.06.2022 per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (BUND, LBU, NABU, NVN, AVN, LfV, LJN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

„Umweltbelange müssen beachtet werden!“- Bericht Online-Schulung „Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung“, 14.05.2022

Der Schulungstermin zu Umwelt- und Naturschutzbelangen in der Bauleitplanung am 14. Mai erfreute sich mit großer Beliebtheit.

Die Schulung wurde in zwei große Themenbereiche gliedert. Im ersten Teil ging es im Wesentlichen um die Grundlagen der Bauleitplanung. Von Interesse waren das Kennenlernen der aktuellen Rechtslage, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Flächennutzungs- und Bauleitplänen, welche Verfahrensarten und Beteiligungsmöglichkeiten es gibt und wie das Aufstellungsverfahren von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen abläuft.

Der zweite Teil befasste sich mit der Umweltprüfung und der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Inhalte waren die Umweltprüfung und der Umweltbericht, die baurechtliche Eingriffsregelung und die Unterschiede zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die Anforderungen und der Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie der Umgang mit der Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen.

Die Schulungen des LabüN finden weiterhin online statt. Die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch war für Teilnehmende dennoch gegeben und es gab ausreichend Gelegenheit für einen regen Austausch und Fragen. Zahlreiche Nachfragen und Schilderungen von Praxiserfahrungen der Teilnehmenden während der Schulung zeigten, dass das Thema Bauleitplanung vor Ort von großer Relevanz für die Ehrenamtlichen der Verbände ist.

„Präzise und fundiert formuliert!“ – Bericht zur Online-Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben“ am 26.03.2022

Zwei Schulungen zum Verfassen guter Stellungnahmen sind vom LabüN für das Jahr 2022 geplant. Eine davon fand bereits am 26. März statt.

Stellungnahmen sind ein wichtiger Bestandteil der Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren und können –fachlich fundiert verfasst– dazu beitragen, dass die Natur- und Umweltbelange bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben besser berücksichtigt werden. Es besteht die Möglichkeit, wichtige Kritikpunkte zu äußern oder auch Maßnahmen aufzuzeigen, die dem Natur- und Umweltschutz zugutekommen können.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde von den Referentinnen eine Einführung in das Thema gegeben. Hier ging es um Sachverhalte, wie: wer kann Stellungnahmen abgeben, wie erfahre ich von geplanten Vorhaben, warum sind Stellungnahmen wichtig oder was für Arten von Stellungnahmen gibt es. Auch die Vorgehensweise beim Verfassen einer Stellungnahme sowie Aufbau und Form dieser, waren Inhalte der Schulung. Durch Beispielformulierungen aus fiktiven Stellungnahmen wurde den Teilnehmer*innen nahegelegt, welche Formulierungen sich eignen, das Wichtigste auf den Punkt zu bringen, ganz nach dem Motto „in der Kürze liegt die Würze!“. Denn um Vorhabenträger sowie Genehmigungsbehörde auf die wesentlichen Mängel eines Vorhabens aufmerksam zu machen, ist es wichtig, sich auf fachlich fundierte, präzise Formulierungen zu fokussieren. In der zweiten Hälfte der Schulung gaben die Referentinnen weiteren Input über die möglichen Inhalte von Stellungnahmen. Den Teilnehmenden wurden Leitfragen an die Hand gegeben, die dabei helfen können, die Angriffspunkte in den Verfahrensunterlagen zu finden. Zu guter Letzt gab es Tipps, was mit der fertiggestellten Stellungnahme passieren soll, d.h. unter Berücksichtigung welcher Voraussetzungen diese versendet wird.

Zwischen den Themenblöcken gab es Raum für die Teilnehmer*innen ihre Fragen und Anmerkungen anzubringen. Dabei kamen auch verschiedene Beispiele aus der Praxis „auf den Tisch“, die halfen, das Gelernte direkt anzuwenden. Es kam zu einem interessanten Austausch untereinander, der die Online-Veranstaltung zu einem Erfolg machte.

Seit der Corona-Pandemie finden unsere Schulungen statt in Präsenz online statt. Wie sich herausstellt hat, muss dadurch jedoch nicht auf einen regen Gesprächsaustausch innerhalb der Gruppe verzichtet werden. Die Funktion, auch während der Diskussion weitere Fragen im Chat zu stellen, wurde rege genutzt. So wurde keine Frage vergessen und konnte von den Referentinnen an geeigneter Stelle aufgegriffen und beantwortet werden.

Die Hinweise auf verschiedene Fachinformationen des LabüN auf der Homepage zur weiteren Recherche und weitere Leitfäden zum Erstellen von Stellungnahmen rundeten das Online-Angebot ab.

Knackpunkte im Artenschutz – Bericht zur Online-Schulung „Artenschutz(recht)“ am 12.03.2022

Eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts ist heute die Voraussetzung für die Realisierung vieler Planungs- und Zulassungsvorhaben. Welche Regelungen dabei in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten sind, wurde durch ein vielseitiges Programm in der Schulung erklärt.

Im ersten Teil der Schulung haben wir uns mit den grundlegenden, rechtlichen Regelungen beschäftigt und wie sich der allgemeine und der besondere Artenschutz unterscheiden. Es wurde darauf eingegangen was Zugriffsverbote sind, welche Sonderregelungen es in Bezug auf die Zugriffsverbote gibt, wie geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aussehen und welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen es gibt. Vor der Pause wurden noch einige der aktuellsten Rechtsprechungen erläutert.

Der zweite Teil der Schulung befasste sich mit den relevanten Artengruppen und wie diese in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls wurde auf die einzelnen Planungsebenen eingegangen und welche Rolle die Verfahrensführenden- und Naturschutzbehörden bei Beteiligungsverfahren spielen. Die wichtigsten Arbeitsschritte, die für die Abarbeitung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren relevant sind, wurden anhand von Ablaufschemata erläutert. Zudem wurden einige Beispiele für Fehlerquellen bei Abwägungsentscheidungen in Bezug auf den Artenschutz genannt und auf verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung der Artenschutzbelange und Zugriffsverbote zu beachten sind, eingegangen.

Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Ehrenamt bei der Verbandsbeteiligung häufig mit den gleichen Knackpunkten des Artenschutzes zu kämpfen hat.

Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie finden die Schulungen des LabüN weiterhin online statt. Trotz des Wegfalls der Möglichkeit einer privaten Kommunikation untereinander, war die Schulung jedoch von einem regen Austausch untereinander geprägt.

Bericht zur Großveranstaltung „Planungsbeschleunigung – Neue Gesetze und deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes“ am 30. Oktober 2021

Am 30.10.2021 fand über das LabüN eine Großveranstaltung zum Thema „Planungsbeschleunigung – Neue Gesetze und deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes“ statt. Auf Grund der aktuellen Corona-Lage wurde die Veranstaltung digital übertragen. Rund 80 Teilnehmende von verschiedenen Naturschutzverbänden, Behördenvertreter*innen sowie Referent*innen aus Naturschutz, Recht und Politik machten die vom LabüN ausgerichtete Veranstaltung zu einem interessanten Ereignis mit regem Austausch. Wertvoller Beitrag hierzu waren das Grußwort per Videobotschaft des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies, wie auch der einleitende Fachvortrag von Rüdiger Nebelsiek, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der den Teilnehmer*innen einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Gesetze zur Planungsbeschleunigung verschaffte.

Nach einer kurzen Kaffeepause ging es weiter mit insgesamt sechs Workshops, welche die Referent*innen zunächst mit einem kurzen Input zu ihrem jeweiligen Thema eröffneten. Direkt im Anschluss konnten sich die Teilnehmenden untereinander und mit den Referent*innen über die Inhalte und Erfahrungen austauschen.

Während Dr. Peter Rottner, Sprecher BUND-AK Recht, in seinem Workshop die Auswirkungen der Gesetze zur Planungsbeschleunigung auf die Verbandsbeteiligung (Landes-/Bundesebene) darstellte, berichtete Elke Meier vom NABU Niedersachsen e.V. darüber welche Unterschiede es aus Sicht des Ehrenamts in der Praxis bei der Beteiligung gibt. Über die Verfahrensabläufe nach den Gesetzen zur Planungsbeschleunigung referierte Dr. Dieter Günnewig vom Planungsbüro bosch & partner. Eine vertiefende juristische Betrachtung über die wahren Gründe/Ursachen für die Verzögerung von Verfahren, stellte Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck dar. Dr. Michael Zschiesche, Geschäftsführer Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. -UfU, richtete den Blick auf die Möglichkeiten zur Beschleunigung bzw. Optimierung von Verfahren ohne Einschränkung von Beteiligungsmöglichkeiten.  Mit einem konkreten Beispiel was der Neubau der Eisenbahnstrecke Hannover – Bielefeld bei Anwendung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz in der Praxis bedeutet steuerte Martin Stenzel, Geschäftsführer Landesbüro der Naturschutz-verbände NRW, zur Veranstaltung bei.

Im Anschluss wurden die Ergebnisse der Workshops kurz vorgestellt. Durch die ausgewählten Vorträge leisteten die Referent*innen einen wertvollen Beitrag zur Qualifizierung der Beteiligungsarbeit der Verbandsmitglieder, welche sich ebenfalls durch detaillierte Fachfragen zu jedem Vortrag gewinnbringend in die Veranstaltung einbrachten.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Tomma Hangen (Sprachwissenschaftlerin).

Die Ergebnisse der Veranstaltung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.labuen.de/wp-content/uploads/2021/11/LabueN_Workshops_Ergebnisse.pdf

„In der Kürze liegt die Würze!“ – Bericht über die Online-Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben“ am 11.09.2021

Zum zweiten Mal in diesem Jahr fand am 11.09.2021 die Online-Schulung zum Verfassen guter Stellungnahmen statt. Auch dieses Mal gab es wieder einen regen Austausch der Teilnehmer*innen unter- und miteinander.

Stellungnahmen sind ein wichtiger Bestandteil der Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren und können –fachlich fundiert verfasst– dazu beitragen, dass die Natur- und Umweltbelange bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben besser berücksichtigt werden. Es besteht die Möglichkeit, wichtige Kritikpunkte zu äußern oder auch Maßnahmen aufzuzeigen, die dem Natur- und Umweltschutz zugutekommen können.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde von den Referentinnen eine Einführung in das Thema gegeben. Hier ging es um Sachverhalte, wie: wer kann Stellungnahmen abgeben, wie erfahre ich von geplanten Vorhaben, warum sind Stellungnahmen wichtig oder was für Arten von Stellungnahmen gibt es. Auch die Vorgehensweise beim Verfassen einer Stellungnahme sowie Aufbau und Form dieser, waren Inhalte der Schulung. Durch Beispielformulierungen aus fiktiven Stellungnahmen sowie spannende Beispiele von den Ehrenamtlichen aus der Praxis, konnte die Theorie direkt angewendet werden. Dabei galt „in der Kürze liegt die Würze“, heißt fachlich fundierte, präzise Formulierungen machen eine gute Stellungnahme aus. Weiterhin gab es einen Input über die möglichen Inhalte von Stellungnahmen. Den Teilnehmenden wurden Leitfragen an die Hand gegeben, die dabei helfen können, die Angriffspunkte in den Verfahrensunterlagen zu finden. Im letzten Teil der Schulung haben die Referentinnen erläutert, was mit der fertiggestellten Stellungnahme passiert, d.h. unter Berücksichtigung welcher Voraussetzungen diese versendet wird.

Zwischen jedem Themenblock gab es für die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Diese Möglichkeit wurde auch rege genutzt: eingeworfene Fragen und Anregungen führten zu einem interessanten Austausch untereinander, was die Online-Schulung bereicherte und zu interessanten Diskussionen innerhalb der Gruppe führte. Zum Abschluss aufgeführte Hinweise auf verschiedene Fachinformationen des LabüN auf der Homepage zur weiteren Recherche und Leitfäden zum Erstellen von Stellungnahmen rundeten das Online-Angebot ab.

Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie finden die Schulungen des LabüN zurzeit ausschließlich online statt. Trotz des Wegfalls der Möglichkeit einer persönlichen Kommunikation untereinander, war die Schulung von einem regen Austausch geprägt. Außerdem ergab sich auch eine Vernetzung der Teilnehmenden untereinander.

Neue Infos zur Großveranstaltung

Am 30. Oktober 2021 wird unsere Großveranstaltung zum Thema: „Planungsbeschleunigung – Neue Gesetze und deren Auswirkungen auf die Belange des Naturschutzes“ stattfinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Online-Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben“ am 11.09.2021

Sa. 11. September 2021 | 10 – 13 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Anfänger*innen

Im Rahmen der Verbands- oder Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eines Natur- und Umweltschutzverbandes eine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Entwicklung des Vorhabens für den Natur- und Umweltschutz positiv beeinflussen.

Was ist eine Stellungnahme eigentlich genau? Wie wird sie in der Naturschutzarbeit eingesetzt? Wie erstelle ich sie? Was sind die wichtigsten Basics? Und wie muss ich sie aufbauen, damit sie größtmögliche Kraft entfaltet? Diesen Fragen widmen wir uns in der Schulung, schauen uns verschiedene Beispiele an und versuchen Bausteine einer guten Stellungnahme zusammen zu stellen. Ziel ist, die Ergebnisse der Schulung in der eigenen ehrenamtlichen Arbeit anwenden zu können.

Hinweis: Die Schulung findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referentinnen: Isabel Düring und Carina Kiki

Programm:

10:00 – 10:15     Begrüßung

10:15 – 11:00     Vorgehensweise beim Schreiben einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

11:05 – 11:55     Aufbau einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

12:00 – 12:25     Inhalt einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

12:30 – 13:00     Fragen, Fazit, Feedback und Abschluss der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis zum 09.09.2021 per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (BUND, LBU, NABU oder NVN) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

„UVP erforderlich“ – Bericht von Online-Schulung „Rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP-Pflicht, Ablauf der UVP, UVP-Bericht“ am 08.05.2021

Am 08.05.2021 bot das LabüN bereits zum zweiten Mal eine Schulung zur Umweltverträglichkeitsprüfung an. Von großem Interesse war, wann bei einem Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Es zeigte sich, dass dies keine ganz einfache Frage ist und es lohnt, die Rechtslage genau zu betrachten. Dabei sollte auch ein Augenmerk auf angrenzende Projekte gerichtet werden, die ggf. im Rahmen der Kumulation zu berücksichtigen sind.

Weitere Inhalte waren der Ablauf der UVP und um den UVP-Bericht, jenes Dokument, das im Rahmen der UVP vom Vorhabenträger erstellt und mit den Unterlagen im Beteiligungsverfahren ausgelegt werden muss. Auch die Abgrenzung zu anderen Umweltberichten ist entscheidend, da das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bauleitplanungen nicht berücksichtigt.

Auch, wenn UVP-Berichte nicht selten mehrere Hundert Seiten umfassen, konnte in der Schulung aufgezeigt werden, dass eine kritische Würdigung des UVP-Berichts sinnvoll ist und dass Argumente für eine Stellungnahme sich auch mit geringer Vorerfahrung in kurzer Zeit erarbeiten lassen.

„Umweltbelange dürfen nicht außer Acht gelassen werden!“- Bericht Online-Schulung „Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung“, 17.04.2021

Der Schulungstermin zu Umwelt- und Naturschutzbelangen in der Bauleitplanung am 17. April erfreute sich großer Beliebtheit. Zahlreiche Nachfragen und Schilderungen von Praxiserfahrungen der Teilnehmenden während der Schulung zeigten, dass das Thema Bauleitplanung vor Ort von großer Relevanz für die Ehrenamtlichen aus unseren Verbänden ist. Von besonderem Interesse waren u.a. das Kennenlernen der aktuellen Rechtslage, der Umgang mit der Abwägung von Stellungnahmen zu Bauleitplänen sowie die Umsetzung von Festsetzungen aus Bebauungsplänen. Auch die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch war für viele Teilnehmende Motivation, die Schulung zu besuchen. Gelegenheit hierfür gab es während der Schulung und auch während der Pausen.

Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie finden die Schulungen des LabüN zurzeit ausschließlich online statt. Trotz dem Wegfall der Möglichkeit einer privaten Kommunikation untereinander, war die Schulung von einem regen Austausch geprägt. Außerdem ergab sich eine Vernetzung der Teilnehmenden untereinander.

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