Wie funktioniert das eigentlich?
Stellungnahmen dienen dazu, dass sich Bürger*innen, Verbände und Vereine zu bestimmten Vorhaben äußern dürfen. Bei einer Stellungnahme geht es darum, dass Sie Ihre Meinung zu einem Thema darstellen und argumentativ begründen.
Die Erarbeitung einer Stellungnahme, mit naturschutzfachlichen und -rechtlichen sowie planerischen Argumentationen setzt eine Auseinandersetzung mit den vorliegenden Unterlagen voraus. Die Unterlagen zu bestimmten Verfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren oder Sicherung von Natura 2000-Gebieten) liegen den Orts- und Kreisgruppen der Verbände entweder direkt vor oder liegen zur Einsichtnahme bei der zuständigen Gemeinde aus.
Keine Angst vor Themenvielfalt und Komplexität
Jedes Verfahren hat andere Schwerpunkte mit dessen Zielen und Inhalten. Teilweise sind die Unterlagen sehr umfangreich mit komplexen Themeninhalten.
In manchen Fällen ist es ratsam die betroffenen Plangebiete und Flächen anzusehen und sich mit anderen Expert*innen auszutauschen. Bei der Durchsicht der Unterlagen ist zuerst zu überprüfen, ob die ausgelegten Unterlagen den gesetzlichen Vorgaben (Naturschutzrecht, Umweltverträglichkeitsgesetz) entsprechen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftsplanung sowie aus artenschutzrechtlicher Sicht das geplante Vorhaben an der geplanten Stelle realisierbar ist. Sollten Sie in diesen Themenbereichen Hilfe benötigen, steht Ihnen das LabüN-Team zur Seite.
Die Begründbarkeit des Vorhabens sollten ebenfalls geprüft werden. Aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht ist die Methodik, die Tiefe sowie der Zeitraum der verschiedenen Erhebungen und Untersuchungen (Avifauna, Fledermäuse etc.) zu überprüfen. Sollten in diesen Bereichen Fragen bestehen, sollte man gängige Fachliteratur (z. B. NLT, Arbeitshilfe 2014) oder Expert*innen zu Hilfe nehmen. In der Stellungnahme sollten dann sachbezogene Argumente für oder gegen eine Planung sowie Alternativen vorgetragen werden. Fachliche Argumente sowie Bedenken müssen gut begründet werden (z. B. durch Angabe von Fachliteratur).
Fristen einhalten ist wichtig
Bei manchen Verfahren gibt es einen Erörterungstermin, dieser sollte unbedingt wahrgenommen werden. Am Ende eines Verfahrens erteilt die Verwaltung einen Bescheid, eine Genehmigung, einen Planfeststellungsbeschluss, setzt einen Landschafts- oder Bebauungsplan fest oder beschließt das Parlament ein Gesetz. Es gibt kein Erfolgsrezept für eine erfolgreiche Stellungnahme. Aber durch Orts- und Sachkenntnisse der Bearbeiter*innen und die Abstimmung mit anderen Akteur*innen und Vertreter*innen anderer Naturschutzverbände ist eine gemeinsame Stellungnahme von Vorteil.
Hierbei unterstützt Sie das LabüN-Team sehr gerne!