Online-Schulung „Artenschutz in Genehmigungsverfahren“
Do. 11. Juni 2026 | 17 – 20:00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen
Der Artenschutz polarisiert in der Fachwelt wie in der Gesellschaft mehr denn je. Eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts ist von Vorhabenträger*innen und den verfahrensführenden Behörden zu gewährleisten. Häufig weisen Verfahrensunterlagen jedoch Mängel bei der Abarbeitung des Artenschutzes auf. Deshalb zeigen wir Ihnen im Rahmen dieser Schulung, was es in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten gibt. Sie werden die wesentlichen Inhalte eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags als Teil der Verfahrensunterlagen kennenlernen. Dabei werden wir uns u.a. mit folgenden Fragen näher auseinandersetzen: Wie unterscheiden sich der Allgemeine und der Besondere Artenschutz? Welche Arten/-gruppen müssen in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden? Was sind die Zugriffsverbote? Wie sehen geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aus?
In der Schulung wollen wir uns mit den grundlegenden rechtlichen Regelungen und dem Artenschutz in Planungs- und Zulassungsverfahren auch vor dem Hintergrund der Planungsbeschleunigung beschäftigen.
Hinweis: Die Schulung hat keine rechtsberatende Funktion. Vermittelt wird eine grobe Übersicht über die relevanten rechtlichen Grundlagen und ihre Bedeutung für Genehmigungsunterlagen. Die Schulung findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referentinnen: Lina Tjards und Bianca Pohl
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Rechtliche Regelungen-Übersicht
18:30 Pause
18:45 Artenschutz in Planungs- und Zulassungsverfahren
19:45 Fragen, Fazit, Feedback
20:00 Ende der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis zum 09.06.2026 per Email an info@labuen.de:
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (BUND, LBU, NABU, NVN, AVN, LfV, LJN, oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Online-Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben Teil I“
Mo., 29.06.2026 | 17 – 20 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen
Im Rahmen der Verbands- oder Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eines Natur- und Umweltschutzverbandes eine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Entwicklung des Vorhabens für den Natur- und Umweltschutz positiv beeinflussen.
Was ist eine Stellungnahme eigentlich genau? Wie wird sie in der Naturschutzarbeit eingesetzt? Wie erstelle ich sie? Was sind die wichtigsten Basics? Und wie muss ich sie aufbauen, damit sie größtmögliche Kraft entfaltet? Diesen Fragen widmen wir uns in der Schulung, schauen uns verschiedene Beispiele an und versuchen Bausteine einer guten Stellungnahme zusammen zu stellen. Ziel ist, die Ergebnisse der Schulung in der eigenen ehrenamtlichen Arbeit anwenden zu können. Zusätzlich wollen wir uns ansehen, wie wir aus dem Wust an Beteiligungsverfahren dasjenige auswählen, bei dem eine Stellungnahme als besonders sinnvoll erscheint.
Hinweis: Die Schulung findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referent*innen: Bianca Pohl, Lina Tjards
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Vorgehensweise beim Schreiben einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)
18:05 Aufbau einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)
19:00 Inhalt einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)
19:30 Fragen, Fazit, Feedback
20:00 Abschluss der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis zum 23.06.2026 per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Online-Schulung „Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung – Teil I“
Do., 12. November 2026 | 17-20.00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen
In den Gemeinden und Städten vor Ort sind ehrenamtliche Naturschützer*innen immer wieder mit der Aufstellung und Änderung von Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen befasst. Was umfasst die Bauleitplanung und welche Bedeutung kommt ihr zu? Wie läuft das Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen ab? Wie werden Umwelt- und Naturschutzbelange dabei berücksichtigt? All dies sind Fragen, mit denen wir uns im Rahmen dieser Schulung beschäftigen werden. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Praxistipps zum Verfassen von Stellungnahmen zu Bauleitplänen.
Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referent*innen: Janine Drust, Lina Tjards
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Grundlagen der Bauleitplanung
18:30 Pause
18:45 Umweltprüfung und Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
19:45 Fragen, Fazit, Feedback
20:00 Ende der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Schulung: Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ 2026
Di., 19. Mai 2026 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Di., 17. Nov. 2026 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Die Schulung widmet sich der Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“. Wie ist sie aufgebaut und wie kann ich sie für meine Belange und Interessen nutzen – z.B. für die Suche nach oder das Hochladen von Stellungnahmen? Oder wie gelange ich an die Unterlagen auf der Online-Plattform? Denn seit der Umstellung vom 1. Juli 2020 können Sie auf Verfahrensunterlagen nur noch über unsere Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ zugreifen. Der Versand der Unterlagen als E-Mail-Anhang wird eingestellt. Wir werden die Plattform gemeinsam kennenlernen und die wichtigsten Funktionen ausprobieren.
Hinweis: Die Schulung findet online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referentin: Doris Paschke
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Impuls)
17:30 Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Aufbau und Funktionen)
18:00 Fragen, Fazit, Feedback
18:30 Abschluss der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem jeweiligen Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Bericht von der Online-Schulung „Rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP-Pflicht, Ablauf der UVP, UVP-Bericht“ am 23.04.2026
Am 23.04.2026 fand die vom LabüN ausgerichtete Online-Schulung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Zu Beginn wurde von den Referierenden eine Einführung in das Thema gegeben und geklärt woher die UVP kommt und was überhaupt Ziel und Zweck einer UVP ist. Von großem Interesse war, wann bei einem Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Es zeigte sich, dass dies keine ganz einfache Frage ist und es sich lohnt, die Rechtslage genau zu betrachten. Dabei sollte auch ein Augenmerk auf angrenzende Projekte gerichtet werden, die ggf. im Rahmen der Kumulation zu berücksichtigen sind. Dies wurde mit den Teilnehmenden anhand zweier praktischer Beispiele mit den Teilnehmenden gemeinsam veranschaulicht. Ein kleiner Hinweis zur Planungsbeschleunigung bot einen kurzen Einblick zu einigen Änderungen in der Anwendung der UVP bei Verfahren erneuerbarer Energien.
Zwischen den Themenblöcken gab außerdem es stets Raum für die Teilnehmenden, ihre Fragen und Anmerkungen anzubringen, wodurch es auch zu einem interessanten Austausch untereinander kam, der die Online-Veranstaltung bereicherte.
Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde anhand der wichtigsten Punkte einleitend vorgestellt. Weitere Inhalte waren zudem der Verfahrensablauf der UVP sowie der UVP-Bericht, welcher im Rahmen der UVP vom Vorhabenträger erstellt und mit den Unterlagen im Beteiligungsverfahren ausgelegt werden muss. Das Beteiligungsverfahren selbst wurde ebenfalls näher ausgeleuchtet. Auch die Abgrenzung zu anderen Umweltprüfungen wie der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und der Umweltprüfung in Bauleitverfahren gem. BauGB wurden vorgestellt. Auch wenn UVP-Berichte nicht selten mehrere Hundert Seiten umfassen, konnte in der Schulung aufgezeigt werden, dass eine kritische Würdigung des UVP-Berichts und ein Auseinandersetzen hiermit sinnvoll ist und dass Argumente für eine Stellungnahme sich auch mit weniger Vorerfahrung in kurzer Zeit erarbeiten lassen.
Die abschließenden Hinweise auf verschiedene Fachinformationen des LabüN (auch solchen zur Planungsbeschleunigung und Gesetzesaktualisierungen) auf der Homepage zur weiteren Recherche sowie das Hinweisen auf weitere Leitfäden zum Erstellen von Stellungnahmen rundeten das Online-Angebot ab.
Rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung:UVP-Pflicht, Ablauf der UVP, UVP-Bericht
Do. 23. April 2026 | 17-20.00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen
Bei vielen Genehmigungsvorhaben, die sich auf die Umwelt auswirken, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Doch in welchen Fällen genau ist eine UVP erforderlich? Was sind die Ziele einer UVP und welchen Einfluss hat ihr Ergebnis auf das Genehmigungsverfahren? Wie läuft eine UVP ab, was ist ein UVP-Bericht und welche Inhalte muss ein UVP-Bericht umfassen? Mit diesen und anderen Fragen rund um die UVP werden wir uns auf der Schulung befassen. Ziel der Schulung ist es, nicht nur einen guten Überblick über das Thema UVP zu vermitteln, sondern auch konkrete Anregungen für Stellungnahmen zu UVP-pflichtigen Vorhaben zu geben.
Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Referent/innen: Janine Drust, Lina Tjards
Teilnahmebescheinigung: ja
Programm:
17:00 Begrüßung
17:20 Ziele der UVP und UVP-Pflicht
18:05 Verfahrensablauf der UVP
18:50 Inhalt und Methodik des UVP-Berichts
19:35 Fragen, Fazit, Feedback
20:00 Ende der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband in Niedersachsen (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß in seinem Ehrenamt die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot ist.
Bericht zur Online-Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben“ am 04.03.2026
Bericht zur Online-Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben“ am 04.03.2026
Stellungnahmen sind ein wichtiger Bestandteil der Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren und können – fachlich fundiert verfasst – dazu beitragen, dass die Natur- und Umweltbelange bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben besser berücksichtigt werden. Es besteht die Möglichkeit, wichtige Kritikpunkte zu äußern oder auch Maßnahmen aufzuzeigen, die dem Natur- und Umweltschutz zugutekommen können.
Zu Beginn der Veranstaltung wurde von den Referentinnen eine Einführung in das Thema gegeben. Hier ging es um Sachverhalte, wie: wer kann Stellungnahmen abgeben, wie erfahre ich von geplanten Vorhaben, warum sind Stellungnahmen wichtig oder was für Arten von Stellungnahmen gibt es. Auch die Vorgehensweise beim Verfassen einer Stellungnahme sowie Aufbau und Form dieser, waren Inhalte der Schulung.
Im weiteren Verlauf der Schulung wurde durch Beispielformulierungen aus fiktiven Stellungnahmen den Teilnehmer*innen nahegelegt, welche Formulierungen sich eignen, das Wichtigste auf den Punkt zu bringen. Denn um Vorhabenträger sowie Genehmigungsbehörde auf die wesentlichen Mängel eines Vorhabens aufmerksam zu machen, ist es wichtig, sich auf fachlich fundierte, präzise Formulierungen zu fokussieren. Die Referentinnen gaben weiteren Input über die möglichen Inhalte von Stellungnahmen. Den Teilnehmenden wurden Leitfragen an die Hand gegeben, die dabei helfen können, die Angriffspunkte in den Verfahrensunterlagen zu finden. Zu guter Letzt gab es Tipps, was mit der fertiggestellten Stellungnahme passieren soll, d.h. unter Berücksichtigung welcher Voraussetzungen diese versendet wird.
Zwischen den Themenblöcken gab es Raum für die Teilnehmer*innen ihre Fragen und Anmerkungen anzubringen und es kam zu einem interessanten Austausch untereinander, der die Online-Veranstaltung zu einem Erfolg machte.
Die Hinweise auf verschiedene Fachinformationen des LabüN auf der Homepage zur weiteren Recherche und weitere Leitfäden zum Erstellen von Stellungnahmen rundeten das Online-Angebot ab.
Gute Stellungnahmen schreiben – Teil 1
Mi., 04.03.2026 | 17 – 20 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen
Im Rahmen der Verbands- oder Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eines Natur- und Umweltschutzverbandes eine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Entwicklung des Vorhabens für den Natur- und Umweltschutz positiv beeinflussen.
Was ist eine Stellungnahme eigentlich genau? Wie wird sie in der Naturschutzarbeit eingesetzt? Wie erstelle ich sie? Was sind die wichtigsten Basics? Und wie muss ich sie aufbauen, damit sie größtmögliche Kraft entfaltet? Diesen Fragen widmen wir uns in der Schulung, schauen uns verschiedene Beispiele an und versuchen Bausteine einer guten Stellungnahme zusammen zu stellen. Ziel ist, die Ergebnisse der Schulung in der eigenen ehrenamtlichen Arbeit anwenden zu können.
Hinweis: Die Schulung findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referent*innen: Julia Günther, Janine Drust
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Vorgehensweise beim Schreiben einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)
18:05 Aufbau einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)
19:00 Inhalt einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)
19:30 Fragen, Fazit, Feedback
20:00 Abschluss der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Bericht von der Online-Schulung „Rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP-Pflicht, Ablauf der UVP, UVP-Bericht“ am 30.04.2025
Am 30.04.2025 fand die vom LabüN ausgerichtete Online-Schulung zur Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Von großem Interesse war, wann bei einem Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Es zeigte sich, dass dies keine ganz einfache Frage ist und es sich lohnt, die Rechtslage genau zu betrachten. Dabei sollte auch ein Augenmerk auf angrenzende Projekte gerichtet werden, die ggf. im Rahmen der Kumulation zu berücksichtigen sind. Ein kleiner Exkurs zur Planungsbeschleunigung bot einen Einblick zu den wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zur UVP im Zuge der Energiewende.
Weitere Inhalte waren der Ablauf der UVP und um den UVP-Bericht, jenes Dokument, das im Rahmen der UVP vom Vorhabenträger erstellt und mit den Unterlagen im Beteiligungsverfahren ausgelegt werden muss. Auch die Abgrenzung zu anderen Umweltberichten ist entscheidend, da das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bauleitplanungen nicht berücksichtigt.
Auch, wenn UVP-Berichte nicht selten mehrere Hundert Seiten umfassen, konnte in der Schulung aufgezeigt werden, dass eine kritische Würdigung des UVP-Berichts sinnvoll ist und dass Argumente für eine Stellungnahme sich auch mit geringer Vorerfahrung in kurzer Zeit erarbeiten lassen.
Neuerungen im Artenschutz – Bericht von der Online-Schulung „Artenschutz(recht) I – Grundlagen“ am 18.02.2025
Für die Realisierung von Planungs- und Zulassungsvorhaben ist eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts unbedingt notwendig. Welche Regelungen dabei in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten sind, wurde durch ein vielseitiges Programm in der Schulung erklärt. Dabei handelt es sich um eine Grundlagen-Schulung Artenschutz(recht), weshalb diese erstmals auch so betitelt wurde. Weiterhin bietet das LabüN 2025 erstmals eine Aufbauschulung Artenschutz(recht) II an, auf die die Teilnehmenden in der Schulung auch aufmerksam gemacht wurden.
Im ersten Teil der Schulung haben wir uns nach einer allgemeinen Einführung in den Artenschutz mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt und wie sich der allgemeine und der besondere Artenschutz unterscheiden. Dabei wurde auf Zugriffsverbote eingegangen sowie auch auf Sonderregelungen in Bezug auf diese. Außerdem wurden Ausgleichsmaßnahmen wie CEF-Maßnahmen einführend vorgestellt und welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen es gibt. Außerdem wichtig für die korrekte Anwendung des Artenschutzes ist es, die aktuelle Rechtsprechung hierzu zu kennen. Daher wurden die wichtigsten Gerichtsurteile für die Praxis vorgestellt, aber auch relevante Gesetzesänderungen. Weiterhin gab es dieses Jahr erstmalig einen kleinen „Exkurs: Planungsbeschleunigung“ zu den wichtigsten für den Artenschutz relevanten gesetzlichen Neuerungen im Zuge der Energiewende.
Der zweite Teil der Schulung befasste sich mit den relevanten Artengruppen und wie diese in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls wurde auf die einzelnen Planungsebenen eingegangen und welche Rolle die Verfahrensführenden- und Naturschutzbehörden bei Beteiligungsverfahren spielen. Weiterhin wurden erforderlichen Gutachten für den Artenschutz in Beteiligungsverfahren vorgestellt. Die wichtigsten Arbeitsschritte, die für die Abarbeitung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren relevant sind, wurden anhand von Ablaufschemata erläutert. Zudem wurden einige Beispiele für Fehlerquellen bei Abwägungsentscheidungen in Bezug auf den Artenschutz genannt und auf verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung der Artenschutzbelange und Zugriffsverbote zu beachten sind, eingegangen und Tipps für eine Stellungnahme den Ehrenamtlichen an die Hand gegeben.
Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Ehrenamt bei der Verbandsbeteiligung häufig mit ähnlichen Problemen im Artenschutz zu kämpfen hat. Die behandelten Grundlagenthemen wurden von den Teilnehmenden dankend aufgenommen und der kleine Exkurs Planungsbeschleunigung mit der Vorstellung der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Artenschutz rundete den Abend mit einem Ausblick auf das Thema ab.

