Neuerungen im Artenschutz – Bericht von der Online-Schulung „Artenschutz(recht) I – Grundlagen“ am 18.02.2025

Für die Realisierung von Planungs- und Zulassungsvorhaben ist eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts unbedingt notwendig. Welche Regelungen dabei in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten sind, wurde durch ein vielseitiges Programm in der Schulung erklärt. Dabei handelte es sich um eine Grundlagen-Schulung zum Artenschutz(recht), weshalb diese erstmals auch so betitelt wurde. Weiterhin bietet das LabüN 2025 erstmals eine Aufbauschulung Artenschutz(recht) II an, welche für dieses Jahr geplant ist und auf die die Teilnehmenden in der Schulung aufmerksam gemacht wurden.

Im ersten Teil der Schulung haben wir uns nach einer allgemeinen Einführung in den Artenschutz mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt und wie sich der allgemeine und der besondere Artenschutz unterscheiden. Dabei wurde auf Zugriffsverbote eingegangen sowie auch auf Sonderregelungen in Bezug auf diese. Außerdem wurden Ausgleichsmaßnahmen wie CEF-Maßnahmen einführend vorgestellt und welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen es gibt. Außerdem wichtig für die korrekte Anwendung des Artenschutzes ist es, die aktuelle Rechtsprechung hierzu zu kennen. Daher wurden die wichtigsten Gerichtsurteile für die Praxis vorgestellt, aber auch relevante Gesetzesänderungen. Weiterhin gab es dieses Jahr erstmalig einen kleinen „Exkurs: Planungsbeschleunigung“ zu den wichtigsten für den Artenschutz relevanten gesetzlichen Neuerungen im Zuge der Energiewende.

Der zweite Teil der Schulung befasste sich mit den relevanten Artengruppen und wie diese in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls wurde auf die einzelnen Planungsebenen eingegangen und welche Rolle die Verfahrensführenden- und Naturschutzbehörden bei Beteiligungsverfahren spielen. Weiterhin wurden erforderlichen Gutachten für den Artenschutz in Beteiligungsverfahren vorgestellt. Die wichtigsten Arbeitsschritte, die für die Abarbeitung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren relevant sind, wurden anhand von Ablaufschemata erläutert. Zudem wurden einige Beispiele für Fehlerquellen bei Abwägungsentscheidungen in Bezug auf den Artenschutz genannt und auf verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung der Artenschutzbelange und Zugriffsverbote zu beachten sind, eingegangen und Tipps für eine Stellungnahme den Ehrenamtlichen an die Hand gegeben.

Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Ehrenamt bei der Verbandsbeteiligung häufig mit ähnlichen Problemen im Artenschutz zu kämpfen hat. Die behandelten Grundlagenthemen wurden von den Teilnehmenden dankend aufgenommen und der kleine Exkurs Planungsbeschleunigung mit der Vorstellung der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Artenschutz rundete den Abend mit einem Ausblick auf das Thema ab.

Vortrag: So kann großflächige Moorrenaturierung gelingen – Ein Praxisbericht zum LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“

Do., 15. Mai 2025 | 17-ca.19.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Interessierte

Intakte Hochmoore erfüllen wichtige Funktionen für die biologische Vielfalt, das Klima und einen ausgeglichenen Wasserhaushalt. Niedersachsen trägt als Moorland Nr. 1 in Deutschland eine besondere Verantwortung, die letzten verbliebenen Hochmoore zu schützen und zu entwickeln. In vier Hochmooren in der Wedemark wird seit 2012 ein großflächiges LIFE+-Projekt auf 2240 ha gemeinsam vom Land Niedersachsen und der Region Hannover erfolgreich umgesetzt. Ziel ist es, in diesen naturschutzfachlich wertvollen Natura 2000- und Naturschutzgebieten wieder möglichst naturnahe Wasserstände zu etablieren, damit die Moore wieder wachsen können und moortyische Arten und Lebensraumtypen stabilisiert und entwickelt werden. Dazu werden großflächig bestehende Entwässerungsgräben verschlossen sowie Moordämme aus anstehendem Torf gebaut, um das Regenwasser im Moor zurückzuhalten.

Der Vortrag beleuchtet alle Phasen dieses Großprojektes, in welchem viele Akteure und unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. Zahlreiche Hürden mussten genommen werden, bis 2021 die ersten baulichen Maßnahmen starten konnten. Die Projektmanagerin des NLWKN, Frau Brosch und der Bauleiter des NLWKN, Herr Schad, werden das Flurbereinigungsverfahren zur Herstellung der Flächenverfügbarkeit, die Planungs- und Genehmigungsprozesse, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die bereits umgesetzten Baumaßnahmen mit ersten Erfolgsbilanzen sowie das begleitende Monitoring vorstellen. Dem ehrenamtlichen Naturschutz kommt in diesem Projekt eine herausragende Rolle zu – auch darauf wird ein Fokus des Vortrages liegen. Die Referenten werden am Ende für Fragen und Diskussionen zur Verfügung stehen.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referent*innen: Susanne Brosch und Aaron Schad, NLWKN

Programm:

17:00 Begrüßung

17:15 Vortrag mit kurzer Pause

18:30 Fragen, Fazit, Feedback

ca. 19:00 Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Bericht zum Online-Vortrag „Gesetzliche Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende, Fokus Windenergie“ am 10.02.2025

Bericht zum Online-Vortrag „Gesetzliche Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende, Fokus Windenergie“ am 10.02.2025

Am Montag, den 10.02.2025 gab uns Dr. Katrin Wulfert, geschäftsführende Gesellschafterin im Umwelt- und Landschaftsplanungsbüro „Bosch & Partner GmbH“, mit ihrer Präsentation einen guten Einblick in die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Rahmen der Planungsbeschleunigung. Vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien sollen entsprechende Genehmigungsverfahren immer mehr beschleunigt werden. Zahlreiche Gesetzesänderungen – auch im Bereich Natur und Umwelt – in der Vergangenheit und zukünftig sind die Folge.

Die Kernfrage des Abends lautete also: was sind die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende? Und wie geht es weiter? Inhalte der Veranstaltung waren die Entwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) seit der Novelle 2022, die EU-Notfall-Verordnung, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) sowie dessen Novelle und Umsetzung in deutsches Recht. Es wurden offene Fragen und Herausforderungen für die Planungs- und Genehmigungsebene geklärt, alles mit einem besonderen Fokus auf die Windenergie.

Zu Beginn erläuterte Frau Dr. Wulfert den Zuhörenden den Hintergrund des Planungsbüros und dem F+E – Forschungsvorhaben zum Thema „Windenergieausbau und Artenschutz“ auf Grundlage der BNatSchG-Novelle 2022, aus welchem wertvolle Erkenntnisse erlangt wurden. Auf dieser Basis folgte die Vorstellung der EU-Notfallverordnung und wie diese in deutsches Recht umgesetzt wurde. Weiterhin stellte Frau Dr. Wulfert die aktuelle RED-Richtlinie und den deutschen Gesetzesentwurf hierfür vor.

Anschließend wurden die Anforderungen an die Ausweisung auf Planungsebene und Erleichterungen auf Genehmigungsebene erläutert. Bezogen auf die Planungsebene erfolgte eine genauere Durchleuchtung der angepassten Regelungen für Minderungsmaßnahmen. Die Ebene der Genehmigung wiederum wurde anhand der „modifizierten artenschutzrechtliche Prüfung“, der Anpassungen zu Datengrundlagen sowie der Anordnung von Maßnahmen und Zahlungen detaillierter erläutert.

Zu guter Letzt zog die Referentin ein Fazit aus den vorherigen Inhalten der Veranstaltung, auf welches sodann ein Ausblick auf die weiteren Neuerungen im Bereich der Planungsbeschleunigung zugunsten der Energiewende folgte. Eine abschließende anregende Diskussionsrunde durch Frau Dr. Wulfert und die Teilnehmenden rundete die Veranstaltung ab.

Wir bedanken uns bei Frau Dr. Wulfert für den äußerst aktuellen und lehrreichen Vortrag und selbstverständlich auch bei allen Teilnehmenden für das interessierte Zuhören, die spannenden Fragen und den wertvollen Austausch im Anschluss des Vortrages.

Kurzbericht: Klimaschutz und Straßenbau…

Vortrag der GLI am 05.11.2024:
Klimaschutz und Straßenbau: Aktuelle Entwicklungen in der Bundesverkehrswegeplanung

Wir freuen uns über den Vortrag der Umweltrechtorganisation Green Legal Impact (GLI) am 05.11.2024 zu berichten. Es referierte Volljurist, Philipp Schönberger, über die aktuellen Entwicklungen in der Bundesverkehrswegeplanung, angefangen über ihre Entstehung, ihre Auswirkungen sowie über die Kritik an ihr. Hauptkritikpunkte sind sowohl die zugrundeliegende nicht zielführende Ermittlung des Mobilitätsbedarfs sowie die Unvereinbarkeit mit den von Deutschland und der EU gesteckten Klimazielen bis 2030. Thematisiert wurde ebenfalls die „verpasste Change“ einer Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BBP) durch die aktuelle Bundesregierung. Dennoch sorgen Umweltverbände und -organisationen zunehmend für politischen Druck. Die Überprüfung nach § 4 Fernstraßenausbaugesetz von derzeit 8 Arbeitsgruppen, ob der BBP anzupassen ist, lässt auf eine Planungskorrektur hinsichtlich der Bedarfsfrage innerhalb der nächsten Legislaturperiode hoffen. Ergebnisse darüber werden Ende 2025 erwartet.

Schulung: EG-Wasserrahmenrichtlinie

Mi., 08. Okt. 2025 | 17-20.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Einsteiger*innen

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, dass geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“ (EG-WRRL).

An unsere Gewässer werden vielfältige Nutzungsansprüche u.a. aus den Bereichen Industrie, Land- und Fischereiwirtschaft sowie Tourismus gestellt. Dabei gilt es, die Wasserqualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu sichern, Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, Wasser als Erholungsraum für den Menschen zu gestalten und sorgsam mit den Grundwasserreserven umzugehen.

Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Dezember 2000 wurden neue Wege im Umgang mit den Gewässern in Europa aufgezeigt. Doch welche Ziele verfolgt die WRRL genau und wie werden sie umgesetzt? Wie können unsere Gewässer und das Grundwasser auch in Anbetracht der Klimakriese widerstandsfähiger gemacht werden?

Im Rahmen einer Online-Schulung sollen die Grundlagen, Ziele, der Zeitplan sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vertiefend vorgestellt werden.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referentinnen: Bianca Pohl, Julia Günther

Programm:

17:00 Begrüßung

17:15 Wasserrahmenrichtlinie – Grundlagen

18:15 Pause

18:30 WRRL in der Praxis

19:45 Fragen, Fazit, Feedback

20:00 Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Schulung: Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung – Teil I

Mi., 18. Juni 2025 | 17-20.00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen

In den Gemeinden und Städten vor Ort sind ehrenamtliche Naturschützer*innen immer wieder mit der Aufstellung und Änderung von Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen befasst. Was umfasst die Bauleitplanung und welche Bedeutung kommt ihr zu? Wie läuft das Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen ab? Wie werden Umwelt- und Naturschutzbelange dabei berücksichtigt? All dies sind Fragen, mit denen wir uns im Rahmen dieser Schulung beschäftigen werden. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Praxistipps zum Verfassen von Stellungnahmen zu Bauleitplänen.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referent*innen: Janine Drust, Julia Günther

Programm:

17:00 Begrüßung

17:15 Grundlagen der Bauleitplanung

18:30 Pause

18:45 Umweltprüfung und Eingriffsregelung in der Bauleitplanung

19:45 Fragen, Fazit, Feedback

20:00 Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Schulung: Rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP-Pflicht, Ablauf der UVP, UVP-Bericht

Mi. 30. April 2025 | 17-20.00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen

Bei vielen Genehmigungsvorhaben, die sich auf die Umwelt auswirken, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Doch in welchen Fällen genau ist eine UVP erforderlich? Was sind die Ziele einer UVP und welchen Einfluss hat ihr Ergebnis auf das Genehmigungsverfahren? Wie läuft eine UVP ab, was ist ein UVP-Bericht und welche Inhalte muss ein UVP-Bericht umfassen? Mit diesen und anderen Fragen rund um die UVP werden wir uns auf der Schulung befassen. Ziel der Schulung ist es, nicht nur einen guten Überblick über das Thema UVP zu vermitteln, sondern auch konkrete Anregungen für Stellungnahmen zu UVP-pflichtigen Vorhaben zu geben.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Referent/innen: Julia Günther, Janine Drust

Teilnahmebescheinigung: ja

Programm:

17:00 Begrüßung

17:20 Ziele der UVP und UVP-Pflicht

18:05 Verfahrensablauf der UVP

18:50 Inhalt und Methodik des UVP-Berichts

19:35 Fragen, Fazit, Feedback

20:00 Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband in Niedersachsen (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß in seinem Ehrenamt die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot ist.

Schulung: EG-Wasserrahmenrichtlinie – ENTFÄLLT –

Sa., 22. März 2025 | 10-13.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Einsteiger*innen

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, dass geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“ (EG-WRRL).

An unsere Gewässer werden vielfältige Nutzungsansprüche u.a. aus den Bereichen Industrie, Land- und Fischereiwirtschaft sowie Tourismus gestellt. Dabei gilt es, die Wasserqualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu sichern, Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, Wasser als Erholungsraum für den Menschen zu gestalten und sorgsam mit den Grundwasserreserven umzugehen.

Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Dezember 2000 wurden neue Wege im Umgang mit den Gewässern in Europa aufgezeigt. Doch welche Ziele verfolgt die WRRL genau und wie werden sie umgesetzt? Wie können unsere Gewässer und das Grundwasser auch in Anbetracht der Klimakriese widerstandsfähiger gemacht werden?

Im Rahmen einer Online-Schulung sollen die Grundlagen, Ziele, der Zeitplan sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vertiefend vorgestellt werden.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referentinnen: Julia Günther, Lorena Marx

Programm:

10:00 Begrüßung

10:15 Wasserrahmenrichtlinie – Grundlagen

11:15 Pause

11:30 WRRL in der Praxis

12:45 Fragen, Fazit, Feedback

13:00 Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Schulung: „Gute Stellungnahmen schreiben -Teil I“

Do. 27. Februar 2025 | 17 – 20 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen

Im Rahmen der Verbands- oder Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eines Natur- und Umweltschutzverbandes eine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Entwicklung des Vorhabens für den Natur- und Umweltschutz positiv beeinflussen.

Was ist eine Stellungnahme eigentlich genau? Wie wird sie in der Naturschutzarbeit eingesetzt? Wie erstelle ich sie? Was sind die wichtigsten Basics? Und wie muss ich sie aufbauen, damit sie größtmögliche Kraft entfaltet? Diesen Fragen widmen wir uns in der Schulung, schauen uns verschiedene Beispiele an und versuchen Bausteine einer guten Stellungnahme zusammen zu stellen. Ziel ist, die Ergebnisse der Schulung in der eigenen ehrenamtlichen Arbeit anwenden zu können.

Hinweis: Die Schulung findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referent*innen: Bianca Pohl, Lorena Marx

Programm:

17:00 Begrüßung

17:15 Vorgehensweise beim Schreiben einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

18:05 Aufbau einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

19:00 Inhalt einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

19:30 Fragen, Fazit, Feedback

20:00 Abschluss der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Vortrag: Gesetzliche Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende, Fokus Windenergie

M0., 10. Feb. 2025 | 17-ca.19.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Interessierte

Vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine Planungsbeschleunigung der hierfür notwendigen Genehmigungsverfahren von großer Bedeutung. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und hat die Situation nochmals verschärft. Die für die Energiewende benötigten Infrastrukturprojekte sollen schneller geplant, genehmigt und umgesetzt werden. Die europäische Union hat mit dem Prozess zur Novellierung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie 2021 und mit der EU-Notfallverordnung 2022 die Weichen hierfür gestellt. Auch Deutschland ist dazu angehalten, die nötige Gesetzeslage zeitnah zu schaffen und die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. Zahlreiche Gesetzesänderungen in rasantem Tempo sind seither die Folge, auch und insbesondere für Natur und Umwelt. Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, im Raumordnungsgesetz, im Energiewirtschaftsgesetz sowie der Neuschaffung eines Windenergieflächenbedarfsgesetz sind ein wichtiger Teil dieser Änderungen.
Den Durchblick im neuen „Gesetzes-Dschungel“ zu behalten, ist durchaus eine Herausforderung für Fachleute und Interessierte. Dieser Vortrag hat zum Ziel, einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen im Zuge der Energiewende zu schaffen und diese anschließend mit einem Fokus auf die Windenergie zu veranschaulichen. Dabei wird Frau Dr. Wulfert sowohl auf die anfänglichen Entwicklungen und Hintergründe eingehen, als auch auf die relevanten Gesetze im Umwelt- und Naturschutz. Im Anschluss des Inputs folgt ein Ausblick auf die weiteren, aktuell zu erwartenden gesetzlichen Entwicklungen sowie ein abschließendes Fazit. Die Referentin wird am Ende außerdem für Fragen und Diskussionen zur Verfügung stehen.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referentin: Dr. Katrin Wulfert, Bosch & Partner

Programm:

17:00 Begrüßung

17:15 Vortrag mit kurzer Pause

18:30 Fragen, Fazit, Feedback

ca. 19:00 Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

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