Schulung: EG-Wasserrahmenrichtlinie – ENTFÄLLT –
Sa., 22. März 2025 | 10-13.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Einsteiger*innen
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, dass geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“ (EG-WRRL).
An unsere Gewässer werden vielfältige Nutzungsansprüche u.a. aus den Bereichen Industrie, Land- und Fischereiwirtschaft sowie Tourismus gestellt. Dabei gilt es, die Wasserqualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu sichern, Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, Wasser als Erholungsraum für den Menschen zu gestalten und sorgsam mit den Grundwasserreserven umzugehen.
Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Dezember 2000 wurden neue Wege im Umgang mit den Gewässern in Europa aufgezeigt. Doch welche Ziele verfolgt die WRRL genau und wie werden sie umgesetzt? Wie können unsere Gewässer und das Grundwasser auch in Anbetracht der Klimakriese widerstandsfähiger gemacht werden?
Im Rahmen einer Online-Schulung sollen die Grundlagen, Ziele, der Zeitplan sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vertiefend vorgestellt werden.
Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referentinnen: Julia Günther, Lorena Marx
Programm:
10:00 Begrüßung
10:15 Wasserrahmenrichtlinie – Grundlagen
11:15 Pause
11:30 WRRL in der Praxis
12:45 Fragen, Fazit, Feedback
13:00 Ende der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Schulung: „Gute Stellungnahmen schreiben -Teil I“
Do. 27. Februar 2025 | 17 – 20 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen
Im Rahmen der Verbands- oder Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eines Natur- und Umweltschutzverbandes eine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Entwicklung des Vorhabens für den Natur- und Umweltschutz positiv beeinflussen.
Was ist eine Stellungnahme eigentlich genau? Wie wird sie in der Naturschutzarbeit eingesetzt? Wie erstelle ich sie? Was sind die wichtigsten Basics? Und wie muss ich sie aufbauen, damit sie größtmögliche Kraft entfaltet? Diesen Fragen widmen wir uns in der Schulung, schauen uns verschiedene Beispiele an und versuchen Bausteine einer guten Stellungnahme zusammen zu stellen. Ziel ist, die Ergebnisse der Schulung in der eigenen ehrenamtlichen Arbeit anwenden zu können.
Hinweis: Die Schulung findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referent*innen: Bianca Pohl, Lorena Marx
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Vorgehensweise beim Schreiben einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)
18:05 Aufbau einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)
19:00 Inhalt einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)
19:30 Fragen, Fazit, Feedback
20:00 Abschluss der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Vortrag: Gesetzliche Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende, Fokus Windenergie
M0., 10. Feb. 2025 | 17-ca.19.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Interessierte
Vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine Planungsbeschleunigung der hierfür notwendigen Genehmigungsverfahren von großer Bedeutung. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und hat die Situation nochmals verschärft. Die für die Energiewende benötigten Infrastrukturprojekte sollen schneller geplant, genehmigt und umgesetzt werden. Die europäische Union hat mit dem Prozess zur Novellierung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie 2021 und mit der EU-Notfallverordnung 2022 die Weichen hierfür gestellt. Auch Deutschland ist dazu angehalten, die nötige Gesetzeslage zeitnah zu schaffen und die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. Zahlreiche Gesetzesänderungen in rasantem Tempo sind seither die Folge, auch und insbesondere für Natur und Umwelt. Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz, im Raumordnungsgesetz, im Energiewirtschaftsgesetz sowie der Neuschaffung eines Windenergieflächenbedarfsgesetz sind ein wichtiger Teil dieser Änderungen.
Den Durchblick im neuen „Gesetzes-Dschungel“ zu behalten, ist durchaus eine Herausforderung für Fachleute und Interessierte. Dieser Vortrag hat zum Ziel, einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen im Zuge der Energiewende zu schaffen und diese anschließend mit einem Fokus auf die Windenergie zu veranschaulichen. Dabei wird Frau Dr. Wulfert sowohl auf die anfänglichen Entwicklungen und Hintergründe eingehen, als auch auf die relevanten Gesetze im Umwelt- und Naturschutz. Im Anschluss des Inputs folgt ein Ausblick auf die weiteren, aktuell zu erwartenden gesetzlichen Entwicklungen sowie ein abschließendes Fazit. Die Referentin wird am Ende außerdem für Fragen und Diskussionen zur Verfügung stehen.
Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referentin: Dr. Katrin Wulfert, Bosch & Partner
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Vortrag mit kurzer Pause
18:30 Fragen, Fazit, Feedback
ca. 19:00 Ende der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Schulung: Artenschutz(recht) – Teil I
Di., 18. Feb. 2025 | 17-20.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Einsteiger*innen
Diese Schulung gibt einen Einblick in die Grundlagen zum Thema Artenschutz(recht) und richtet sich an alle Interessierten und Einsteiger*innen. Wir beschäftigen uns mit den grundlegenden rechtlichen Regelungen und dem Artenschutz in Planungs- und Zulassungsverfahren. Für diejenigen, die mit den rechtlichen Grundlagen bereits vertraut sind, bieten wir am 11.09.2025 eine weitere Schulung zum Artenschutz(recht) an.
Der Artenschutz polarisiert in der Fachwelt wie in der Gesellschaft mehr denn je. Eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts ist von Vorhabenträger*innen und den verfahrensführenden Behörden zu gewährleisten. Häufig weisen Verfahrensunterlagen jedoch Mängel bei der Abarbeitung des Artenschutzes auf. Deshalb zeigen wir Ihnen im Rahmen dieser Schulung, was es in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten gibt. Sie werden die wesentlichen Inhalte eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags als Teil der Verfahrensunterlagen kennenlernen. Dabei werden wir uns u.a. mit folgenden Fragen näher auseinandersetzen: Wie unterscheiden sich der Allgemeine und der Besondere Artenschutz? Welche Arten/-gruppen müssen in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden? Was sind die Zugriffsverbote? Wie sehen geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aus?
In der Schulung wollen wir uns mit den grundlegenden rechtlichen Regelungen und dem Artenschutz in Planungs- und Zulassungsverfahren beschäftigen.
Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referentinnen: Julia Günther, Janine Drust
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Rechtliche Regelungen-Übersicht
18:30 Pause
18:45 Artenschutz in Planungs- und Zulassungsverfahren
19:45 Fragen, Fazit, Feedback
20:00 Ende der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Schulung: Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ 2025
Do., 20. Feb. 2025 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Do., 22. Mai 2025 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Do., 28. Aug. 2025 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Di., 18. Nov. 2025 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Die Schulung widmet sich der Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“. Wie ist sie aufgebaut und wie kann ich sie für meine Belange und Interessen nutzen – z.B. für die Suche nach oder das Hochladen von Stellungnahmen? Oder wie gelange ich an die Unterlagen auf der Online-Plattform? Denn seit der Umstellung vom 1. Juli 2020 können Sie auf Verfahrensunterlagen nur noch über unsere Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ zugreifen. Der Versand der Unterlagen als E-Mail-Anhang wird eingestellt. Wir werden die Plattform gemeinsam kennenlernen und die wichtigsten Funktionen ausprobieren.
Hinweis: Die Schulung findet online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referentin: Doris Paschke
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Impuls)
17:30 Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Aufbau und Funktionen)
18:00 Fragen, Fazit, Feedback
18:30 Abschluss der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem jeweiligen Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Schulung: Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“
Do., 20. Feb. 2025 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Do., 22. Mai 2025 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Do., 28. Aug. 2025 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Di., 18. Nov. 2025 | 17-18.30 Uhr | Ort: online | Level: Einsteiger*innen
Die Schulung widmet sich der Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“. Wie ist sie aufgebaut und wie kann ich sie für meine Belange und Interessen nutzen – z.B. für die Suche nach oder das Hochladen von Stellungnahmen? Oder wie gelange ich an die Unterlagen auf der Online-Plattform? Denn seit der Umstellung vom 1. Juli 2020 können Sie auf Verfahrensunterlagen nur noch über unsere Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ zugreifen. Der Versand der Unterlagen als E-Mail-Anhang wird eingestellt. Wir werden die Plattform gemeinsam kennenlernen und die wichtigsten Funktionen ausprobieren.
Hinweis: Die Schulung findet online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referentin: Doris Paschke
Programm:
17:00 – 17:15 Begrüßung
17:15 – 17:30 Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Impuls)
17:30 – 18:00 Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Aufbau und Funktionen)
18:00 – 18:30 Fragen, Fazit, Feedback und Abschluss der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem jeweiligen Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Kurzbericht „Im Namen der Natur: Verbandsklagen und Rechtsschutz im Umweltrecht“ am 27.11.2024
Am Mittwoch, den 27.11.24 nahm uns Franziska Johanna Albrecht, Referentin für Umweltrecht, bei Green Legal Impact Germany e.V. in Berlin mit Ihrer Präsentation mit in die juristische Welt des Umweltrechts. Die Kernfrage des Abends war „Wer kann sich zur Wehr setzen, wenn das Umweltrecht falsch angewendet wird“ und vor allem „Wie?“. Inhalte der Veranstaltung waren ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Ausgestaltung von Rechtsschutz im Umweltrecht, die Wirksamkeit von Verbandsklagen und Reformansätze hierfür.
Zu Beginn erläuterte Frau Albrecht die rechtlichen Grundlagen. Im Umweltrecht ist dies die Aarhus-Konvention, welche die Basis für die Umsetzung von Umweltrechten im europäischen und deutschen Recht bildet und ein 3-Säulen-Modell beinhaltet. Nach Erläuterung der Rechtsgrundlagen stellte Frau Albrecht uns vor, wie dem Gesetzgeber auf die Finger geschaut werden kann. Hierbei spielen der europäische Gerichtshof sowie das Aarhus Convention Compliance Committee eine große Rolle – beides wurde uns anhand mehrerer praktischen Beispiele anschaulich erläutert.
Das nächste große Thema stellten die Verbandsklagen in Deutschland dar – insbesondere bezogen auf Verfahren, Wirksamkeit und Defizite. Im Detail wurde uns dabei von Frau Albrecht erläutert, wer überhaupt klagen kann, wie die naturschutzrechtliche Verbandsklage definiert und ausgestaltet ist und was es genau mit Verbandsklagen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auf sich hat. Die Inhalte wurden auch hier durch Praxis-Beispiele spannend veranschaulicht.
Auf dieser Basis stellte uns Frau Albrecht daraufhin noch ein brandaktuelles Thema vor: die aktuell laufende Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, zu welcher Green Legal Impact auch Stellung genommen hat. Ein möglicher Rechtsschutz auch jenseits der Verbandsklage bildete den Abschluss des Vortrages.
Wir bedanken uns bei Frau Albrecht für den äußerst spannenden und lehrreichen Vortrag und bei allen Teilnehmenden für das interessierte Zuhören, die spannenden Fragen und den wertvollen Austausch während der Diskussion.
Klimaschutz und Straßenbau: Aktuelle Entwicklungen in der Bundesverkehrswegeplanung am 05.09.2024
Do. 05. September 2024 | 17:00 – 19:00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Interessierte
Der Vortrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Bundesverkehrswegeplanung auf Bundeseben.
Zunächst werden das Instrument des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) als zentrales Planungsinstrument der Verkehrsinfrastruktur und die wichtigsten Kritikpunkte aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes am derzeit geltenden Plan vorgestellt. Dabei wird unter anderem auf die folgenden Fragen eingegangen:
- Was ist der BVWP und wie kam er zustande?
- Welche Kritik gibt es an der Nutzen-Kosten-Bewertung aus Umweltsicht?
- Werden alle Projekte aus dem geltenden BVWP tatsächlich umgesetzt?
- Welche rechtliche Bedeutung hat die Aufnahme eines Projekts in den BVWP?
- Warum gehen manche Rechtswissenschaftler*innen davon aus, dass der BVWP verfassungs- und europarechtswidrig ist?
- Wie werden die Auswirkungen auf den Klimaschutz berücksichtigt?
Anschließend werden die aktuellen Reformbemühungen auf Bundesebene anhand der folgenden Fragen erörtert:
- Was ist von der laufenden Bedarfsplanüberprüfung zu erwarten?
- Wie steht es um die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum BVWP?
Hinweis: Die Veranstaltung findet online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referent: Philipp Schönberger, Green Legal Impact
Programm:
17:00 – 17:15 Begrüßung
17:15 – 18:00 Vortrag (mit anschließender kurzer Pause)
18:00 – 18:30 Fragen und Diskussion
18:30 – Ende Fazit, Feedback und Abschluss der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis zum 03.09.2024 per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren niedersächsischen Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
„B-Plan, FNP, Eingriffsregelung in der Bauleitplanung… – Was ist das?“, Bericht Online-Schulung „Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung“, 27.07.24
Die Schulung wurde in zwei große Themenbereiche gliedert. Im ersten Teil ging es im Wesentlichen um die Grundlagen der Bauleitplanung. Von Interesse waren das Kennenlernen der aktuellen Rechtslage, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Flächennutzungs- und Bauleitplänen, welche Verfahrensarten und Beteiligungsmöglichkeiten es gibt und wie das Aufstellungsverfahren von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen abläuft.
Der zweite Teil befasste sich mit der Umweltprüfung und der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Inhalte waren die Umweltprüfung und der Umweltbericht, die baurechtliche Eingriffsregelung und die Unterschiede zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die Anforderungen und der Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie der Umgang mit der Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen.
Der Termin am 27.07.2024 war ein Nachholtermin für die Schulung, die eigentlich am 15.06.2024 geplant war. Vermutlich aufgrund der Ferienzeit, waren wir diesmal eine beschauliche Runde von drei Teilnehmer*innen. Dies hatte den Vorteil eines sehr persönlichen Austausches. Dabei kristallisierte sich auch der Bedarf nach einem Aufbauschulung zum Thema Bauleitplanung heraus. Das LabüN freut sich über diese Rückmeldung und prüft, inwiefern dem nachgekommen werden kann.
Wiedervernässung. Und dann? – Bericht Klimaschutz durch Moorschutz – Fokus Niedersachsen am 06.04.2024
Am Samstag, den 06.04.24 lud uns Frau Dr. Greta Gaudig, die Leiterin des Greifswald Moor Centrums und wissenschaftliche Mitarbeiterin der Uni Greifswald, mit Ihrer Präsentation in eine ganz besondere Welt ein: Die Welt der Moore. So widmeten wir uns an diesem Vormittag der Kernfrage: Wie können wir, indem wir Moore schützen, das Klima schützen?
Zu Beginn erläuterte Frau Dr. Gaudig einige Grundlagen. Moore entstehen als Feuchtgebiete in Landschaften mit einem Wasserüberschuss. Durch ihren Wasserreichtum und ihre Nährstoffknappheit bieten sie extreme Lebensbedingungen. Doch viele Tier- und Pflanzenarten haben sich genau an diesen Standort angepasst und können außerhalb nicht mehr existieren. Daher leben in den letzten intakten Mooren viele gefährdete Arten. Da abgestorbene Biomasse in Torf umgewandelt und nicht zersetzt wird, sind Moore effektive Kohlenstoffspeicher und spielen damit für den Klimaschutz eine große Rolle. Obwohl sie weltweit nur 3 % der Landfläche bedecken, speichern sie doppelt so viel Kohlenstoff, wie alle Wälder der Welt. In Deutschland sind 5 % der Landfläche von Mooren bedeckt, allerdings sind davon nur noch 1-2 % naturnah. Der Rest wurde entwässert und wird für Torfabbau oder für die Landwirtschaft genutzt. Doch durch die Trockenlegung wird CO2 freigesetzt, was sich auch auf die Gesamtbilanz der dort produzierten Lebensmittel auswirkt. Außerdem sackt der Torfkörper durch die Entwässerung in sich zusammen.Die meisten deutschen Moore liegen in Niedersachsen, dementsprechend sind auch die CO2-Emissionen auf Moorentwässerung in Niedersachsen am höchsten. Sie liegen in der Liste der größten CO2-Produzenten auf Platz zwei.
Wie kann diesem Trend entgegengewirkt werden? Frau Dr. Gaudig gab eine einfache Antwort: Wiedervernässung. Und dann? Alles renaturieren und ein Refugium für Tiere und Pflanzen schaffen. Doch mehr als dreiviertel der Moore werden landwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung einzustellen, würde für die Landwirte zu hohen Verlusten führen. Doch es gibt Alternativen. Am Greifswald Moor Centrum wird in Kooperation mit anderen Partnern u. a. in Niedersachsen intensiv an Paludikulturen geforscht. Dieser Anbau auf wiedervernässten Flächen kann z.B. Schilf für den Reetdachbau, Rohkolben als Viehfutter oder Dämmmaterial oder Torfmoos als Torfersatz im Gartenbau liefern. Und gleichzeitig wertvollen Sekundärlebensraum für viele Moorbewohner schaffen. Leben von und mit der Natur, im Einklang mit der Natur – ist es nicht das, was wir alle uns wünschen? Die Forschungen von Frau Dr. Gaudig und ihre Kolleg*innen zeigen, dass dies auch im Fall von Mooren geht. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Erfolgserlebnisse bald in größerem Stil umgesetzt werden.
Wir bedanken uns bei Frau Dr. Gaudig für den wunderbaren Vortrag und bei allen Teilnehmenden für das Zuhören, für die spannenden Fragen und für die Beiträge während der Diskussion.