Schulung „EG-Wasserrahmenrichtlinie“ am 07.03.2024

Do. 07. März 2024 | 17:00 – 20:00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Interessierte

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, dass geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“ (EG-WRRL).

An unsere Gewässer werden vielfältige Nutzungsansprüche u.a. aus den Bereichen Industrie, Land- und Fischereiwirtschaft sowie Tourismus gestellt. Dabei gilt es, die Wasserqualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu sichern, Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, Wasser als Erholungsraum für den Menschen zu gestalten und sorgsam mit den Grundwasserreserven umzugehen.

Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Dezember 2000 wurden neue Wege im Umgang mit den Gewässern in Europa aufgezeigt. Doch welche Ziele verfolgt die WRRL genau und wie werden sie umgesetzt? Wie können unsere Gewässer und das Grundwasser auch in Anbetracht der Klimakriese widerstandsfähiger gemacht werden?

Im Rahmen einer Online-Schulung sollen die Grundlagen, Ziele, der Zeitplan sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vertiefend vorgestellt werden.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referentinnen: N.N.

Programm:

17:00   Begrüßung

17:15   Wasserrahmenrichtlinie – Grundlagen

18:15   Pause

18:30   WRRL in der Praxis  

19:45   Fragen, Fazit, Feedback

20:00   Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis zum 05.03.2024 per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Bundesnetzwerktreffen am 13.06.2023

In diesem Jahr fand das Bundesnetzwerktreffen der Landesbüros am 13.06.2023 im Landesbüro für anerkannte Naturschutzverbände (Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.) in Brandenburg statt. Um sich auszutauschen und sich über die aktuellsten Veränderungen in den Landesbüros der jeweiligen Bundesländer zu informieren, kamen Vertreter*innen aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein und wir aus Niedersachsen in den Räumlichkeiten des Verbandes zusammen.

Ein zentrales Thema war der Ausbau von Erneuerbaren Energien durch Stromtrassen, Freiflächen-Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Die Problematiken sind innerhalb der Bundesländer ähnlich. Zum Beispiel wurde diskutiert wie eine Freiflächen-Photovoltaikanlage gestaltet werden sollte, um möglichst naturverträglich zu sein. Die mangelnde Kenntnis über die Wirksamkeit diverser Maßnahmen macht ein konsequentes Monitoring umso dringender. Auch über die Notwendigkeit eines Katasters von Ausgleichsflächen waren wir uns einig.

Weiteres Thema des Bundesnetzwerktreffens war die Planungsbeschleunigung, die die Verbändebeteiligung zunehmend einschränkt. Insbesondere uns in Niedersachsen beschäftigt diese Problematik sehr, da wir durch das am 19. Mai 2022 beschlossene LNG-Beschleunigungsgesetz bereits bei den vereinfachten Genehmigungsverfahren von Flüssiggas-Terminals und zugehörigen Anlagen von stark verkürzten Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen betroffen sind. Die Fristen sind meist so kurz, dass keine gemeinsamen Stellungnahmen durch das LabüN zustande kommen können. Hinzu kommt ein Fachkräftemangel, der auch in den Landesbüros zu spüren ist.

Der gemeinsame Austausch zeigte aber auch, dass bei den Landesbüros je nach Ausprägung ihres Bundeslandes ganz andere Thematiken im Fokus stehen. Im Gegensatz zu Niedersachsen als Flächenland, das stark von großen Infrastrukturhaben betroffen ist, hat Berlin als urban geprägter Stadtstaat völlig andere, aktuelle Probleme, die verstärkt dazu führen, dass innerhalb der Stadt wichtige Naturräume verloren gehen. Dazu gehört insbesondere die stark zunehmende Nachverdichtung, im Zuge derer Grünflächen, wie ungenutzte Friedhofsflächen und Kleingärten, in Bauland umgewandelt werden und als Rückzugsräume verloren gehen. Ein aktuelles Thema des Landesbüros in Berlin ist unter anderem die Frage welche klimaresilienten Gehölze für die Stadtbegrünung besonders geeignet und naturschutzfachlich wertvoll sind. Im Gegensatz dazu beschäftigt sich das Landesbüro Schleswig-Holstein mit der Vision Nationalpark Ostsee.

Insgesamt gesehen war es ein sehr aufschlussreiches Treffen. Es hat gezeigt, dass ein Austausch innerhalb der Landesbüros über aktuelle Themen sehr hilfreich ist und für neue Erkenntnisse sorgt.

Neuerungen im Artenschutz – Bericht von der Online-Schulung „Artenschutz(recht)“ am 10.06.2023

Eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts ist heute die Voraussetzung für die Realisierung vieler Planungs- und Zulassungsvorhaben. Welche Regelungen dabei in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten sind, wurde durch ein vielseitiges Programm in der Schulung erklärt.

Im ersten Teil der Schulung haben wir uns mit den grundlegenden, rechtlichen Regelungen beschäftigt und wie sich der allgemeine und der besondere Artenschutz unterscheiden. Es wurde darauf eingegangen was Zugriffsverbote sind, welche Sonderregelungen es in Bezug auf die Zugriffsverbote gibt, wie geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aussehen und welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen es gibt. Vor der Pause wurden noch einige der aktuellsten Rechtsprechungen erläutert.

Der zweite Teil der Schulung befasste sich mit den relevanten Artengruppen und wie diese in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls wurde auf die einzelnen Planungsebenen eingegangen und welche Rolle die Verfahrensführenden- und Naturschutzbehörden bei Beteiligungsverfahren spielen. Die wichtigsten Arbeitsschritte, die für die Abarbeitung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren relevant sind, wurden anhand von Ablaufschemata erläutert. Zudem wurden einige Beispiele für Fehlerquellen bei Abwägungsentscheidungen in Bezug auf den Artenschutz genannt und auf verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung der Artenschutzbelange und Zugriffsverbote zu beachten sind, eingegangen. Eine aktuelle Rechtsprechung wurde anhand eines Praxisbeispiels erläutert und ein Bezug zur ehrenamtlichen Arbeit hergestellt.

Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Ehrenamt bei der Verbandsbeteiligung häufig mit ähnlichen Problemen im Artenschutz zu kämpfen hat. Besonders interessiert waren die Teilnehmenden an den Neuerungen im BNatschG.

Bericht zu Online-Vortrag zum „Schutzgut Klima“ am 18.03.2023

Am Samstag, den 18. März kamen rund 50 Ehrenamtliche in der Online-Veranstaltung „Das Schutzgut Klima in Planungs- und Zulassungsverfahren“ zusammen. Der erste Teil des Vortrages wurde von Herrn Dr. Balla (Froehlich & Sporbeck GmbH & Co. KG) gehalten. Er vermittelte das Thema Rechtliche Regelungen mit Hilfe einer Übersicht zum Planungsrecht, mit Beispielen zum Lokalklima und zu Klimaanpassungen. In der räumlichen Planung unterscheidet man zwischen Klimaschutz- und Klimaanpassung-(Maßnahmen), was durch zahlreiche Beispiele erläutert wurde. Im zweiten Teil berichtete Herr Löwe (Bosch & Partner GmbH), wie der Klimaschutz bei Straßenbauvorhaben berücksichtigt wird.

Das Schutzgut Klima bekommt dank neuer Gesetze, wie dem Klimaschutzgesetz oder der Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zunehmendes Gewicht in Planungs- und Zulassungsverfahren. Leider herrscht bei Behörden, Vorhabenträgern und Verbänden noch viel Unsicherheit bezüglich der Berücksichtigung dieses Schutzgutes im Planungsprozess. Die daraus resultierenden Mängel in den Planungsunterlagen werden häufig nicht erkannt. Der Vortrag hat dem Ehrenamt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte bei der Betrachtung des Schutzgutes Klima gegeben. Die Teilnehmer*innen der Schulung waren sehr interessiert und stellten viele Fragen zu dem Thema. Bereichert wurde der Austausch auch durch viele praktische Einzelfälle, welche in der Runde diskutiert wurden. Insgesamt gab der Vortrag die Möglichkeit, die wichtigsten Belange des Klimaschutzes im Planungs- und Genehmigungsprozess kennen zu lernen und zu diskutieren. Die Referenten konnten mit Ihren praktischen Erfahrungen für die notwendigen Informationen sorgen und standen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.

Bericht zum Online-Vortrag „Änderungen im ROG – § 6 WindBG“ am 17.06.2023

Am Samstag, 17.06.2023, „trafen“ sich über zwanzig Ehrenamtliche online, um sich einem komplexen Thema zu stellen: Den aktuellen Änderungen im Raumordnungsgesetz. Herrn Rüdiger Nebelsieck, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei Mohr Rechtsanwälte in Hamburg ist es gelungen, dieses Thema auf eine Art und Weise darzustellen, die bei uns zwar immer noch rauchende Köpfe hinterließ, aber wenigstens auch den Ausgang des Gesetzeslabyriths zeigte. Denn nicht nur das ROG ist für die Verfahrensbearbeitung relevant, auch die Frage, auf welche Fassung des BNatSchG sich berufen wird. So wurden wir am Samstag zunächst über die grundlegenden Änderungen zwischen der alten und der neuen Fassung des BNatSchG in Bezug auf Artenschutz und (vor allem) Windenergie aufgeklärt. Hier tun sich für den Artenschutz schon einige unschöne Lücken auf. Das ROGÄndG hat aber auch Auswirkungen auf den § 6 WindBG, der die EU-Notfallverordnung umsetzt und den wir uns auch näher anschauten. Zudem erhielten wir einen z. T. erfreulichen, z. T. unerfreulichen Ausblick über Gesetzesentwürfe auf Bundes- und EU-Ebene. Nach diesem Paragraphenwirrwarr hatten wir uns alle eine Pause redlich verdient.

Nach der Pause ging es weiter mit den Auswirkungen auf die Verbandsbeteiligung, auf die Auswirkungen auf den Umfang von Klagerechten (der nicht verändert wurde) und von Beteiligungsrechten (der deutlich kleiner geworden ist). Auch für letzteres sind die Gesetzesänderungen des ersten Teils relevant, um abschätzen zu können, wer wie beteiligt wird.

Die schlechte Nachricht ist: Das Gesetz tut zur Zeit nicht besonders viel für den Artenschutz.
Die gute Nachricht ist: Wir können trotzdem etwas tun. Indem wir aktiv das Gespräch suchen mit Behörden und Projektträgern, in dem wir Daten sammeln und sachlich argumentieren und immer wieder präsent sind und der Natur die Stimme verleihen, die sie in unseren Herzen schon hat.

Wir bedanken uns bei Herrn Nebelsieck für den wunderbaren Vortrag und bei allen Teilnehmern für’s Zuhören und die Fragen und Beiträge in den Diskussionen.

Schulung: Gute Stellungnahmen schreiben am 02.11.2024

Sa. 02. November 2024 | 10 – 13 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen

Im Rahmen der Verbands- oder Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eines Natur- und Umweltschutzverbandes eine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Entwicklung des Vorhabens für den Natur- und Umweltschutz positiv beeinflussen.

Was ist eine Stellungnahme eigentlich genau? Wie wird sie in der Naturschutzarbeit eingesetzt? Wie erstelle ich sie? Was sind die wichtigsten Basics? Und wie muss ich sie aufbauen, damit sie größtmögliche Kraft entfaltet? Diesen Fragen widmen wir uns in der Schulung, schauen uns verschiedene Beispiele an und versuchen Bausteine einer guten Stellungnahme zusammen zu stellen. Ziel ist, die Ergebnisse der Schulung in der eigenen ehrenamtlichen Arbeit anwenden zu können.

Hinweis: Die Schulung findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referent*innen: N.N.

Programm:

10:00 – 10:15     Begrüßung

10:15 – 11:00     Vorgehensweise beim Schreiben einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

11:05 – 11:55     Aufbau einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

12:00 – 12:25     Inhalt einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

12:30 – 13:00     Fragen, Fazit, Feedback und Abschluss der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis zum 31.10.2024 per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Schulung „Artenschutz(recht)“ am 27.01.2024

Sa. 27. Januar 2023 | 10 – 13:00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen

Der Artenschutz polarisiert in der Fachwelt wie in der Gesellschaft mehr denn je. Eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts ist von Vorhabenträger*innen und den verfahrensführenden Behörden zu gewährleisten. Häufig weisen Verfahrensunterlagen jedoch Mängel bei der Abarbeitung des Artenschutzes auf. Deshalb zeigen wir Ihnen im Rahmen dieser Schulung, was es in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten gibt. Sie werden die wesentlichen Inhalte eines Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags als Teil der Verfahrensunterlagen kennenlernen. Dabei werden wir uns u.a. mit folgenden Fragen näher auseinandersetzen: Wie unterscheiden sich der Allgemeine und der Besondere Artenschutz? Welche Arten/-gruppen müssen in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden? Was sind die Zugriffsverbote? Wie sehen geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aus?

In der Schulung wollen wir uns mit den grundlegenden rechtlichen Regelungen und dem Artenschutz in Planungs- und Zulassungsverfahren beschäftigen.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referentinnen: Josephine Bollwahn, Lisa Lauppe

Programm:

10:00   Begrüßung

10:15   Rechtliche Regelungen-Übersicht

11:30   Pause

11:45   Artenschutz in Planungs- und Zulassungsverfahren

12:45   Fragen, Fazit, Feedback

13:00   Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis zum 25.01.2024 per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Schulung: Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung – Grundlagen am 27.07.2024

Sa. 27. Juli 2024 | 10 – 13:00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen

In den Gemeinden und Städten vor Ort sind ehrenamtliche Naturschützer*innen immer wieder mit der Aufstellung und Änderung von Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen befasst. Was umfasst die Bauleitplanung und welche Bedeutung kommt ihr zu? Wie läuft das Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen ab? Wie werden Umwelt- und Naturschutzbelange dabei berücksichtigt? All dies sind Fragen, mit denen wir uns im Rahmen dieser Schulung beschäftigen werden. Abgerundet wird die Veranstaltung durch Praxistipps zum Verfassen von Stellungnahmen zu Bauleitplänen.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referent*innen: N.N.

Programm:

10:00   Begrüßung

10:15   Grundlagen der Bauleitplanung

11:30   Pause

11:45   Umweltprüfung und Eingriffsregelung in der Bauleitplanung

12:45   Fragen, Fazit, Feedback

13:00   Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis zum 25.07.2024 per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Schulung: Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ am 18.11.2024

Mo. 18. November 2024 | 17 – 18.30 Uhr | Ort: Online | Level: Einsteiger*innen

Die Schulung widmet sich der Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“. Wie ist sie aufgebaut und wie kann ich sie für meine Belange und Interessen nutzen – z.B. für die Suche nach oder das Hochladen von Stellungnahmen? Oder wie gelange ich an die Unterlagen auf der Online-Plattform? Denn seit der Umstellung vom 1. Juli 2020 können Sie auf Verfahrensunterlagen nur noch über unsere Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ zugreifen. Der Versand der Unterlagen als E-Mail-Anhang wurde eingestellt. Wir werden die Plattform gemeinsam kennenlernen und die wichtigsten Funktionen ausprobieren.

Hinweis: Die Schulung findet online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referentin: Doris Paschke

Programm:

17:00 – 17:15   Begrüßung

17:15 – 17:30   Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Impuls)

17:30 – 18:00   Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Aufbau und Funktionen)

18:00 – 18:30   Fragen, Fazit, Feedback und Abschluss der Veranstaltung

Anmeldung:Bis 16.09.2024 per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Schulung: Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ am 29.08.2024

Do. 29. August 2024 | 17 – 18.30 Uhr | Ort: Online | Level: Einsteiger*innen

Die Schulung widmet sich der Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“. Wie ist sie aufgebaut und wie kann ich sie für meine Belange und Interessen nutzen – z.B. für die Suche nach oder das Hochladen von Stellungnahmen? Oder wie gelange ich an die Unterlagen auf der Online-Plattform? Denn seit der Umstellung vom 1. Juli 2020 können Sie auf Verfahrensunterlagen nur noch über unsere Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ zugreifen. Der Versand der Unterlagen als E-Mail-Anhang wurde eingestellt. Wir werden die Plattform gemeinsam kennenlernen und die wichtigsten Funktionen ausprobieren.

Hinweis: Die Schulung findet online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referentin: Doris Paschke

Programm:

17:00 – 17:15   Begrüßung

17:15 – 17:30   Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Impuls)

17:30 – 18:00   Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ (Aufbau und Funktionen)

18:00 – 18:30   Fragen, Fazit, Feedback und Abschluss der Veranstaltung

Anmeldung:
Bis 27.08.2024 per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

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