Am 23.04.2026 fand die vom LabüN ausgerichtete Online-Schulung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) statt. Zu Beginn wurde von den Referierenden eine Einführung in das Thema gegeben und geklärt woher die UVP kommt und was überhaupt Ziel und Zweck einer UVP ist. Von großem Interesse war, wann bei einem Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Es zeigte sich, dass dies keine ganz einfache Frage ist und es sich lohnt, die Rechtslage genau zu betrachten. Dabei sollte auch ein Augenmerk auf angrenzende Projekte gerichtet werden, die ggf. im Rahmen der Kumulation zu berücksichtigen sind. Dies wurde mit den Teilnehmenden anhand zweier praktischer Beispiele mit den Teilnehmenden gemeinsam veranschaulicht. Ein kleiner Hinweis zur Planungsbeschleunigung bot einen kurzen Einblick zu einigen Änderungen in der Anwendung der UVP bei Verfahren erneuerbarer Energien.
Zwischen den Themenblöcken gab außerdem es stets Raum für die Teilnehmenden, ihre Fragen und Anmerkungen anzubringen, wodurch es auch zu einem interessanten Austausch untereinander kam, der die Online-Veranstaltung bereicherte.
Das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde anhand der wichtigsten Punkte einleitend vorgestellt. Weitere Inhalte waren zudem der Verfahrensablauf der UVP sowie der UVP-Bericht, welcher im Rahmen der UVP vom Vorhabenträger erstellt und mit den Unterlagen im Beteiligungsverfahren ausgelegt werden muss. Das Beteiligungsverfahren selbst wurde ebenfalls näher ausgeleuchtet. Auch die Abgrenzung zu anderen Umweltprüfungen wie der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und der Umweltprüfung in Bauleitverfahren gem. BauGB wurden vorgestellt. Auch wenn UVP-Berichte nicht selten mehrere Hundert Seiten umfassen, konnte in der Schulung aufgezeigt werden, dass eine kritische Würdigung des UVP-Berichts und ein Auseinandersetzen hiermit sinnvoll ist und dass Argumente für eine Stellungnahme sich auch mit weniger Vorerfahrung in kurzer Zeit erarbeiten lassen.
Die abschließenden Hinweise auf verschiedene Fachinformationen des LabüN (auch solchen zur Planungsbeschleunigung und Gesetzesaktualisierungen) auf der Homepage zur weiteren Recherche sowie das Hinweisen auf weitere Leitfäden zum Erstellen von Stellungnahmen rundeten das Online-Angebot ab.

