Schulung Online-Plattform vom 08.10.2020 verschoben.

Liebe Naturfreund*innen,

leider mussten wir unsere Schulung Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ vom 08.10.2020 um eine Woche auf Donnerstag, den 15.10.2020, 17-18.30 Uhr verschieben.

Das bedeutet jedoch auch: Neue Chance sich anzumelden!

Gerne können Sie sich bis Dienstag, 13.10.2020 mit einer Mail an info@labuen.de oder einem Anruf bei 0511/8486738-0 für die Schulung anmelden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihr LabüN-Team

Bundesnetzwerktreffen der Landesbüros der Naturschutzverbände am 08.09.2020

In diesem Jahr ist alles anders. So fand auch das Bundesnetzwerktreffen am 08. September aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht wie geplant in Brandenburg, sondern online statt.

Neben aktuellen Berichten aus den einzelnen Bundesländern, widmeten sich die Vertreter*innen aus Berlin, Brandenburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein intensiv dem Umgang mit dem Thema Artenschutz.

Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch Bestandsrückgänge gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Die Hauptursache des vom Menschen ausgelösten Rückgangs von Arten ist die Beeinträchtigung und die Vernichtung ihrer Lebensräume durch die zunehmende Intensivierung der Landnutzung (z.B. Landwirtschaft, Verkehr, Ansiedlung von Gewerbe, Wohnbebauung). Artenschutz meint nicht besonders seltene, schöne, gefährdete oder gar nützliche Lebewesen, sondern alle Arten. In Deutschland wird der Artenschutz durch eine Reihe von nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Abkommen geregelt. Artenschutz heißt, den Erhalt der heimischen Tiere und Pflanzen zu fördern und zu unterstützen. Der Schutz von Tier- und Pflanzenarten ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt und entsprechender nationaler und niedersächsischer Strategien. In einigen Bundesländern gibt es zum Thema Artenschutz in verschiedenen Bereichen Leitfäden. Dadurch soll die Arbeit der Behörden und Planungsbüros unterstützt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens lag auf dem Austausch zur Umsetzung des Planungssicherstellungsgesetzes und zu Online-Veranstaltungen. Der Bundesgesetzgeber will mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sicherstellen, dass Planungsverfahren auch in Corona-Zeiten ungehindert fortgeführt werden können. Da insbesondere Präsenztermine wie Antragskonferenzen und Erörterungstermine aufgrund von Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen nur unter erschwerten Bedingungen möglich sind, regelt das PlanSiG hier Alternativen. Dass die Beteiligungsmöglichkeiten durch diese Regelungen teils eingeschränkt werden, ist kritisch zu beurteilen und wurde von den Umweltverbänden im Gesetzgebungsverfahren auch bemängelt.

Das nächste Bundesnetzwerktreffen wird im Frühjahr 2021 in Berlin stattfinden.

Es geht auch Online! – Bericht über die Schulung Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ am 09.09.2020 (online)

Im Fokus der Online-Schulung stand das Kennenlernen der Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“. Nach einer kurzen Einführung in das Thema hatten die Teilnehmer*innen dann die Möglichkeit, die verschiedenen Funktionen der Plattform kennenzulernen: das Hochladen von Stellungnahmen auf die Online-Plattform, das Kommentieren von Verfahren, das Herunterladen von Unterlagen zu Verfahren und welche Möglichkeiten die Online-Plattform zur Vernetzung untereinander bietet. Es wurden außerdem noch weitere Themen zur Online-Plattform an diesem Nachmittag besprochen.

Online-Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben“ am 26.09.2020

Das LabüN hat ein neues Format – Die Online-Schulung.

Wir möchten Sie auf unsere Online-Schulung Gute Stellungnahmen schreiben am Samstag, den 26.09.2020 aufmerksam machen.

Wenn Sie neu im Bereich der Verbandsbeteiligung sind, stellen wir Ihnen vor wie Sie vom Erhalt der Unterlagen bis zum Abschicken einer guten Stellungnahme gelangen.

Sie haben schon Erfahrungen beim Stellungnahmenschreiben? Dann können wir Ihnen Antworten auf Fragen oder Probleme geben, die Sie bisher beschäftigt haben.

Wie es weiter geht in unserem Schulungsprogramm finden Sie hier.

Verfahrensversand über die Online-Plattform ab dem 01.07.20

Ab dem 1. Juli 2020 können Sie nur noch über unsere Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ auf Verfahrensunterlagen zugreifen, wenn Sie Mitglied in einem der Trägerverbände des LabüN sind. Der Versand der Unterlagen als E-Mail-Anhang wird dann eingestellt.

Sie erhalten weiterhin eine Benachrichtigung per E-Mail über aktuelle Verfahren, die im LabüN eingegangen sind und haben dann, mit einem Klick, Zugriff auf alle Verfahrensunterlagen, auch auf jene, die bisher für den E-Mail-Versand zu umfangreich waren.

Um weiterhin informiert zu bleiben, bitten wir Sie, sich einmalig auf der Online-Plattform zu registrieren. Eine Anleitung dazu, finden Sie unter https://www.labuen.de/wp-content/uploads/2019/10/Registrierung-auf-der-Plattform.pdf

Die Online-Plattform bietet Ihnen Unterlagen, Stellungnahmen und Informationen zu diversen Verfahren und erleichtert Ihnen damit die Verbändebeteiligung.

Für den Einstieg zum Umgang mit der Online-Plattform, können Sie uns  gerne jederzeit kontaktieren.

Ihre Fragen beantworten wir entweder am Telefon oder auch per Email. Rufen Sie uns einfach unter 0511/8486738-0 an oder schreiben Sie uns an unter info@labuen.de.

Sachlich, prägnant & fundiert! – Bericht von Schulung: Gute Stellungnahmen schreiben und Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“, 25.01.2020 in Bremen

Im Rahmen der Verbands- oder Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Entwicklung des Vorhabens für den Natur- und Umweltschutz positiv beeinflussen.

Am Vormittag der Schulung erhielten die Teilnehmenden zuerst einen Überblick über die Vorgehensweise beim Verfassen einer guten Stellungnahme. Darauf folgte ein Input zum Aufbau mit den wichtigsten Formalitäten und den Inhalten einer guten Stellungnahme. Es wurden Anregungen in Form von Leitfragen gegeben, die dazu dienen, kritische Aspekte in den Verfahrensunterlagen ausfindig zu machen. So müssen Verfahrensunterlagen u.a. Beschreibungen und Bewertungen zu den Auswirkungen eines geplanten Vorhabens auf Natur und Landschaft, eine Prüfung von möglichen Alternativen sowie vollständige und fachlich nachvollziehbare Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen beinhalten. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende Kritik an den Verfahrensunterlagen sowie klare Forderungen zu formulieren. Dabei ist auf eine sachliche und prägnante Formulierung zu achten. Forderungen sollten mit Belegen (Artenkenntnissen, Kartierungen, rechtlichen Grundlagen) untermauert werden, damit die Stellungnahme fundiert ist und bessere Erfolgsaussichten hat.

Auf den Input folgte eine Praxisübung, bei der die Teilnehmenden im Rahmen einer Gruppenarbeit zwei Beispielstellungnahmen in Bezug auf ihren Aufbau und ihre Inhalte hin analysierten. Gut und weniger gut gelungene Aspekte wurden zusammengetragen und im Plenum diskutiert. Auf diese Weise wurde nochmal deutlich, welche Aspekte beim Verfassen einer guten Stellungnahme zu berücksichtigen sind.

Der Nachmittag war dem Kennenlernen der Pilot-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ gewidmet. Nach einer kurzen Einführung in das Thema hatten die Teilenehmenden die Möglichkeit, die Plattform zu testen. Im Fokus stand dabei das Hochladen von Stellungnahmen und wie sich die Verbände über die Plattform miteinander vernetzen können.

Carina Kiki, Umwelt- und Naturschutzreferentin des LabüN, erläutert den Aufbau und Inhalt einer guten Stellungnahme (Foto: LabüN).
Die Teilnehmenden präsentieren die Ergebnisse der Praxisübung, hier zu gut und weniger gut gelungenen Aspekten in den Beispielstellungnahmen (Foto: LabüN).

Bericht von Schulung „Erfolgreich mit den Medien kommunizieren“ – Pressearbeit zu Beteiligungsverfahren am 26.10.2019 in Hannover

Am 26.10.2019 bot das LabüN zusammen mit dem BUND eine Schulung zum Thema Pressearbeit an. Unter dem Titel „Erfolgreich mit den Medien kommunizieren“ referierte Tonja Mannstedt, die Pressesprecherin des BUND Landesverband, über die verschiedenen Aspekte der Pressearbeit eines Verbandes. Die Schulung vermittelte u.a. Tipps und Hilfestellungen, wie gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Medienarbeit geschaffen werden und wie man Journalist*innen mit Umwelt- und Naturschutzthemen erreichen kann.

Die Schulung setzte sich aus fachlichem Input von Tonja Mannstedt, Diskussionen in großer Runde und eigenständiger Kleingruppenarbeit der Teilnehmenden zusammen.

Eine zentrale Frage des Vormittags war, warum Pressearbeit überhaupt wichtig ist. Grundsätzlich dient Pressearbeit der Information und Mobilisierung der Öffentlichkeit. Außerdem gewinnen ein Verband und auch bestimmte Themen an Bekanntheitsgrad, in dem sie in der Presse präsent ist. Pressearbeit kann außerdem politische und wirtschaftliche Entscheider*innen unter Druck setzen, um bestimmte Ziele zu erreichen.

Im weiteren Verlauf bekamen die Teilnehmer*innen grundlegende Informationen zum Thema Pressearbeit und Medien. Hier beschäftigten sie sich mit den Fragestellungen „Wie sieht die Medienlandschaft aus?“ und „Wie erreiche ich Journalist*innen mit meinen Themen?“. Ein Schlüssel zu erfolgreicher Pressearbeit ist die Aktualität und/oder Neuheit des Themas. Außerdem ist es wichtig, die richtigen Ansprechpartner*innen zu haben, glaubwürdig und verlässlich zu sein und den richtigen Zeitpunkt zu erwischen. Hierzu bekamen die Teilnehmenden u.a. auch einen Einblick in den Alltag von Journalist*innen.

Am Nachmittag lag der Fokus auf den verschiedenen Instrumenten der Medienarbeit. Hier wurden insbesondere Pressemitteilungen, Presseanfragen und Interviews genauer betrachtet. Von großem Interesse war der Aufbau einer guten Pressemitteilung. Hier bekamen die Teilnehmenden zunächst eine „Checkliste“ und erstellten anhand dieser in Kleingruppen zu einem von ihnen gewählten Thema eine eigene Pressemitteilung. Eine gute Pressemitteilung sollte eine aussagekräftige Überschrift besitzen, sie sollte innerhalb des ersten Absatzes die sechs W-Fragen (Wer, was, wann, wo, wie, warum) beantworten und insgesamt verständlich formuliert sowie fachlich korrekt sein.

Tonja Mannstedt, Presseprecherin des BUND Landesverband Niedersachsen, und die Teilnehmenden beim Austausch zum Umgang mit Interviewanfragen (Foto: LabüN)

Bundesnetzwerktreffen im Landesbüro der Naturschutzverbände in NRW am 10.09.2019 in Oberhausen

Am 10. September richtete das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW das 3. Bundesnetzwerktreffen im Haus Ripshorst aus.

Neben aktuellen Berichten aus den einzelnen Bundesländern, widmeten sich die Vertreter*innen aus Berlin, Brandenburg, Niedersachen und NRW intensiv dem Umgang mit dem Thema „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ als informellen Bestandteil von Beteiligungsverfahrenerfahren.

Die Naturschutzverbände bekommen regelmäßig die Möglichkeit sich im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) auf informellen Veranstaltungen (Infomessen, Werkstattveranstaltungen, Begleitgremien etc.) mit ihrem Fachwissen einzubringen. Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt insbesondere bei Infrastrukturvorhaben, wie beispielsweise dem Neubau von Stromleitungen, und Verkehrstrassen. Aus Sicht der Planungsträger bestehen die Ziele der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Schaffung von Transparenz, der Akzeptanzsteigerung und der Optimierung der Planung. Im Rahmen des Austausches hat sich gezeigt, dass die Landesbüros einen Mehrwert für die Naturschutzverbände in erster Linie dann sehen, wenn natur- und umweltschutzverträgliche Standort- und Vorhabenalternativen ergebnisoffen und auf Augenhöhe diskutiert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens lag auf der Diskussion von verschiedenen Veranstaltungskonzepten zur Stärkung des Ehrenamts.

Da die Verbandsbeteiligung von den ehrenamtlichen Naturschützer*innen vor Ort lebt, ist es ein wichtiges Anliegen der Landesbüros, das Ehrenamt bei der Beteiligung an Verfahren zu unterstützen. Durch das Angebot von Veranstaltungen wie z.B. Schulungen möchten die Landesbüros dem Ehrenamt ihr Fachwissen weitergeben, welches ihnen bei dem Verfassen von Stellungnahmen und der Teilnahme an Erörterungsterminen helfen kann.

Das nächste Treffen wird im Frühjahr 2020 in Brandenburg stattfinden.

Weitere Infos zu dem Bundesnetzwerktreffen in Oberhausen finden Sie unter: https://www.lb-naturschutz-nrw.de/news/bundesnetzwerktreffen-in-oberhausen.html

Martin Stenzel, Katrin Kobus, Nina Feyh, Julia Günther, Carina Kiki, Manfred Schubert, Axel Pottschmidt

„Umweltbelange dürfen nicht außer Acht gelassen werden!“ – Bericht von Schulung: Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung – Vertiefung ausgewählter Problemstellungen, 21.09.2019, Hannover

Um sich an einem Bauleitplanverfahren beteiligen und eine Stellungnahme verfassen zu können, ist die Auseinandersetzung mit dem Thema „Besonderer Artenschutz“ unumgänglich. Am Vormittag der Schulung erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des besonderen Artenschutzrechts in der Bauleitplanung. Zentral waren dabei die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sowie ihre Bedeutung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Anschließend an die rechtlichen Aspekte folgte ein Input zur planerischen Umsetzung. Die für den Artenschutz erforderlichen Gutachten wurden ebenso angesprochen und erläutert wie die relevanten Artengruppen und die entsprechende Erfassungsmethodik. Die Teilnehmenden bekamen die Gelegenheit das Gehörte anhand von Praxisbeispielen anzuwenden.

Am Nachmittag der Schulung standen die beschleunigten Verfahren nach den §§ 13a und 13b BauGB im Vordergrund. In zahlreichen Fällen werden Bauleitpläne heute nicht mehr im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Immer häufiger kommt zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) oder nach § 13b BauGB zur Anwendung. Beleuchtet wurde insbesondere, unter welchen Voraussetzungen die beschleunigten Verfahren zur Anwendung kommen dürfen und dass Umweltbelange auch bei diesen Verfahren Gegenstand der Abwägung und daher auch ohne Durchführung einer Umweltprüfung zu betrachten sind. Sehr kritisch betrachtet wurde die Anwendung des § 13b BauGB, der es ermöglicht, Außenbereichsflächen, die an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen, auf denen Wohnnutzung entwickelt werden soll bis zu einer überbaubaren Flächen von 10.000 m² nach den gleichen Verfahrensregeln zu überplanen, die ursprünglich für Bebauungspläne der Innenentwicklung eingeführt wurden. Auch am Nachmittag erfolgte die Anwendung des erlernten Wissens anhand verschiedener Praxisbeispiele, die die Teilnehmenden selbst in die Schulung eingebracht haben.       

Carina Kiki, Umwelt- und Naturschutzreferentin des LabüN, erläutert, wann für einen Bauleitplan die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrags erforderlich ist (Foto: LabüN).
Die Teilnehmenden präsentieren die Ergebnisse der Praxisphase, hier zu der Frage, ob die Bebauungspläne nach § 13b BauGB an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen (Foto: LabüN).

Schulung: Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung – Vertiefung ausgewählter Problemstellungen am 21.09.2019 in Hannover

Sa. 21. September 2019 | 10-16 Uhr | Ort: Seminarhaus Kronenstraße, Kronenstraße 7, 30161 Hannover

Der besondere Artenschutz ist auch in der Bauleitplanung ein „Dauerbrenner“. Wann und in welchem Umfang sind artenschutzrechtliche Vorschriften in der Bauleitplanung (Schwerpunkt Bebauungspläne) zu berücksichtigen? Wie müssen die einzelnen Artengruppen erfasst werden, um eine tragfähige Bewertung zu ermöglichen? Wie kann in Stellungnahmen mit einer unzureichenden Erfassung von Arten umgegangen werden? Diese Fragen werden im ersten Teil der Schulung geklärt.

In zahlreichen Fällen werden Bauleitpläne heute nicht mehr im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Immer häufiger kommt zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) oder nach § 13b BauGB zur Anwendung. Doch welche Besonderheiten sind bei diesen Verfahren zu beachten und inwieweit müssen Umweltbelange berücksichtigt werden? Hiermit wird sich der zweite Teil der Schulung befassen.

In beiden Schulungsteilen wird es die Möglichkeit geben, praktische Beispiele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu besprechen. Wie Sie Ihr Beispiel einbringen können, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Anmeldung. Da im Rahmen der Schulung keine grundlegenden Informationen zum Thema Bauleitplanung vermittelt werden, richtet sich diese Schulung an alle, die bereits erste Erfahrungen im Bereich Bauleitplanung mitbringen.

Referent/innen: Carina Kiki, Inga Niederhausen | Teilnehmendenzahl: max. 20 Personen

Programm:

10:00 – 10:15    Begrüßung

10:15 – 11:15    Besonderer Artenschutz in der Bauleitplanung: rechtliche Aspekte und planerische Umsetzung (Input)

11:15 – 11:30    Pause

11:30 – 12:30    Besonderer Artenschutz in der Bauleitplanung: Bearbeitung von Praxisfällen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

12:30 – 13:30    Mittagspause

13:30 – 14:15    Die beschleunigten Verfahren nach den §§ 13a und 13b BauGB – Besonderheiten und Integration von Umweltbelangen (Input)

14:15 – 14:30    Pause

14:30 – 15:30    Die beschleunigten Verfahren nach den §§ 13a und 13b BauGB: Bearbeitung von Praxisfällen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

15:30 – 16:00    Fragen, Fazit, Feedback

16:00                Ende der Veranstaltung

Anmeldung:
Bis zum 31.08.2019 an: info@labuen.de. Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband BUND, LBU, NABU oder NVN mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.

Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein aktuelles oder gerne auch schon älteres Beispiel aus Ihrer ehrenamtlichen Praxis zu besprechen. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte bereits mit der Anmeldung mit. Übersenden Sie uns mit der Anmeldung bitte zudem die Unterlagen zu dem Verfahren und umreißen kurz die Problemstellung, damit wir uns vorbereiten können. Zur Vorbereitung auf die Schulung bitten wir Sie, Ihren Fall so aufzubereiten, dass Sie diesen und die damit verbundenen Problemstellungen bzw. Fragen den anderen Teilnehmenden in 5-10 Minuten kurz erläutern können. Bringen Sie zudem bitte die Unterlagen zum Verfahren zur Schulung mit. Sollten uns mit den Anmeldungen sehr viele Fälle erreichen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir eine Auswahl an Fällen treffen werden. In diesem Fall würden wir Sie benachrichtigen, damit Sie wissen, ob Sie Ihren Fall vorbereiten müssen oder nicht.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß in seinem Ehrenamt die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot ist.

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