Gute Stellungnahmen schreiben – Teil 1

Mi., 04.03.2026 | 17 – 20 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen

Im Rahmen der Verbands- oder Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eines Natur- und Umweltschutzverbandes eine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Entwicklung des Vorhabens für den Natur- und Umweltschutz positiv beeinflussen.

Was ist eine Stellungnahme eigentlich genau? Wie wird sie in der Naturschutzarbeit eingesetzt? Wie erstelle ich sie? Was sind die wichtigsten Basics? Und wie muss ich sie aufbauen, damit sie größtmögliche Kraft entfaltet? Diesen Fragen widmen wir uns in der Schulung, schauen uns verschiedene Beispiele an und versuchen Bausteine einer guten Stellungnahme zusammen zu stellen. Ziel ist, die Ergebnisse der Schulung in der eigenen ehrenamtlichen Arbeit anwenden zu können.

Hinweis: Die Schulung findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referent*innen: Julia Günther, Janine Drust

Programm:

17:00 Begrüßung

17:15 Vorgehensweise beim Schreiben einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

18:05 Aufbau einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

19:00 Inhalt einer Stellungnahme (mit anschließender kurzer Pause)

19:30 Fragen, Fazit, Feedback

20:00 Abschluss der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Bericht von der Online-Schulung „Rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP-Pflicht, Ablauf der UVP, UVP-Bericht“ am 30.04.2025

Am 30.04.2025 fand die vom LabüN ausgerichtete Online-Schulung zur Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Von großem Interesse war, wann bei einem Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Es zeigte sich, dass dies keine ganz einfache Frage ist und es sich lohnt, die Rechtslage genau zu betrachten. Dabei sollte auch ein Augenmerk auf angrenzende Projekte gerichtet werden, die ggf. im Rahmen der Kumulation zu berücksichtigen sind. Ein kleiner Exkurs zur Planungsbeschleunigung bot einen Einblick zu den wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zur UVP im Zuge der Energiewende.
Weitere Inhalte waren der Ablauf der UVP und um den UVP-Bericht, jenes Dokument, das im Rahmen der UVP vom Vorhabenträger erstellt und mit den Unterlagen im Beteiligungsverfahren ausgelegt werden muss. Auch die Abgrenzung zu anderen Umweltberichten ist entscheidend, da das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bauleitplanungen nicht berücksichtigt.
Auch, wenn UVP-Berichte nicht selten mehrere Hundert Seiten umfassen, konnte in der Schulung aufgezeigt werden, dass eine kritische Würdigung des UVP-Berichts sinnvoll ist und dass Argumente für eine Stellungnahme sich auch mit geringer Vorerfahrung in kurzer Zeit erarbeiten lassen.

Neuerungen im Artenschutz – Bericht von der Online-Schulung „Artenschutz(recht) I – Grundlagen“ am 18.02.2025

Für die Realisierung von Planungs- und Zulassungsvorhaben ist eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts unbedingt notwendig. Welche Regelungen dabei in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten sind, wurde durch ein vielseitiges Programm in der Schulung erklärt. Dabei handelt es sich um eine Grundlagen-Schulung Artenschutz(recht), weshalb diese erstmals auch so betitelt wurde. Weiterhin bietet das LabüN 2025 erstmals eine Aufbauschulung Artenschutz(recht) II an, auf die die Teilnehmenden in der Schulung auch aufmerksam gemacht wurden.
Im ersten Teil der Schulung haben wir uns nach einer allgemeinen Einführung in den Artenschutz mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt und wie sich der allgemeine und der besondere Artenschutz unterscheiden. Dabei wurde auf Zugriffsverbote eingegangen sowie auch auf Sonderregelungen in Bezug auf diese. Außerdem wurden Ausgleichsmaßnahmen wie CEF-Maßnahmen einführend vorgestellt und welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen es gibt. Außerdem wichtig für die korrekte Anwendung des Artenschutzes ist es, die aktuelle Rechtsprechung hierzu zu kennen. Daher wurden die wichtigsten Gerichtsurteile für die Praxis vorgestellt, aber auch relevante Gesetzesänderungen. Weiterhin gab es dieses Jahr erstmalig einen kleinen „Exkurs: Planungsbeschleunigung“ zu den wichtigsten für den Artenschutz relevanten gesetzlichen Neuerungen im Zuge der Energiewende.
Der zweite Teil der Schulung befasste sich mit den relevanten Artengruppen und wie diese in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls wurde auf die einzelnen Planungsebenen eingegangen und welche Rolle die Verfahrensführenden- und Naturschutzbehörden bei Beteiligungsverfahren spielen. Weiterhin wurden erforderlichen Gutachten für den Artenschutz in Beteiligungsverfahren vorgestellt. Die wichtigsten Arbeitsschritte, die für die Abarbeitung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren relevant sind, wurden anhand von Ablaufschemata erläutert. Zudem wurden einige Beispiele für Fehlerquellen bei Abwägungsentscheidungen in Bezug auf den Artenschutz genannt und auf verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung der Artenschutzbelange und Zugriffsverbote zu beachten sind, eingegangen und Tipps für eine Stellungnahme den Ehrenamtlichen an die Hand gegeben.
Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Ehrenamt bei der Verbandsbeteiligung häufig mit ähnlichen Problemen im Artenschutz zu kämpfen hat. Die behandelten Grundlagenthemen wurden von den Teilnehmenden dankend aufgenommen und der kleine Exkurs Planungsbeschleunigung mit der Vorstellung der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Artenschutz rundete den Abend mit einem Ausblick auf das Thema ab.

Schulung: Gute Stellungnahme schreiben Teil II

Sa. 27. September 2025 | 10 – 13 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Einsteiger*innen – Fortgeschrittene

Im Rahmen der Verbands- oder Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eines Natur- und Umweltschutzverbandes eine Stellungnahme bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Entwicklung des Vorhabens für den Natur- und Umweltschutz positiv beeinflussen.

Im Schulungstyp „Gute Stellungnahmen schreiben I“ haben wir bislang die Grundlagen des Stellungnehmens in der Naturschutzarbeit behandelt: Was ist eine Stellungnahme? Wie ist sie aufgebaut? Und wie kann sie möglichst wirkungsvoll eingesetzt werden? Anhand von Beispielen haben wir zentrale Bausteine guter Stellungnahmen erarbeitet, mit dem Ziel, dieses Wissen praktisch in der eigenen ehrenamtlichen Arbeit anzuwenden.

Im Aufbaukurs „Gute Stellungnahmen schreiben II“ wollen wir an diese Grundlagen anknüpfen und den Fokus stärker auf die praktische Anwendung legen.
Gemeinsam sowie in Kleingruppen analysieren wir reale oder fiktive Vorhaben, bewerten Auszüge aus dazugehörigen Planungsunterlagen und erarbeiten eigene Stellungnahmeansätze. Dabei üben wir, wie Schwachstellen erkannt, Argumente überzeugend formuliert und in Stellungnahmen strategisch platziert werden können.

Die Schulung richtet sich an Teilnehmende mit Grundkenntnissen, die bereits erste Erfahrungen im Verfassen von Stellungnahmen gesammelt haben und ihre Kenntnisse gezielt vertiefen möchten. Der Besuch des Schulungstyps „Gute Stellungnahmen schreiben I“ ist aber keine Grundvoraussetzung für die Teilnahme.

Hinweis: Die Schulung findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referent*innen: Bianca Pohl, Lorena Marx

Programm:

10:00 Begrüßung

10:15 kurzer Rückblick „Gute Stellungnahmen schreiben – Teil 1“

10:45 Erarbeitung praktisches Beispiel 1 (anschließende kurze Pause)

11:30 Erarbeitung praktisches Beispiel 2 (anschließende kurze Pause)

12:15 kurzer Input / Zusammenfassung der Ergebnisse

12:30 Diskussion und Feedback

13:00 Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LFV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Die Reduzierung des Flächenbrauchs – Ein wichtiges Ziel!, Bericht zur Online-Schulung „Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung“ am 18.06.25

Die Schulung wurde in zwei große Themenbereiche gliedert. Im ersten Teil ging es im Wesentlichen um die Grundlagen der Bauleitplanung. Von Interesse waren das Kennenlernen der aktuellen Rechtslage, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Flächennutzungs- und Bauleitplänen, welche Verfahrensarten und Beteiligungsmöglichkeiten es gibt und wie das Aufstellungsverfahren von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen abläuft.

Der zweite Teil befasste sich mit der Umweltprüfung und der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Inhalte waren die Umweltprüfung und der Umweltbericht, die baurechtliche Eingriffsregelung und die Unterschiede zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die Anforderungen und der Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie der Umgang mit der Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen.

Ein großes Thema in der Diskussion war u.a. die Reduzierung des Flächenverbrauchs und die Bodenversiegelung durch die Kommunen. Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein wichtiges Ziel, um die Auswirkungen der Bebauung auf die Umwelt zu minimieren und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Es gibt verschiedene Strategien und Maßnahmen, um den Verbrauch von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu reduzieren und eine effizientere Flächennutzung zu erreichen. Ob dieses Ziel erreicht und jeder zusätzliche Flächenverbrauch durch Entsiegelung ausgeglichen werden kann, ist fraglich. Unbestritten ist es ein wichtiges umweltpolitisches Thema.

Stellungnahme

Gesellschafter des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen (LabüN) weisen Vorwürfe  der Veruntreuung entschieden zurück

Vor dem Hintergrund der heutigen Beratungen im niedersächsischen Landtag und der Medienberichterstattung der letzten Tage weisen die Trägerverbände des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen (LabüN) die erhobenen Vorwürfe der Veruntreuung von Fördergeldern entschieden zurück.

Der am 12.06.2025 zunächst von der HAZ, später vom NDR erhobene Vorwurf des „Verdachts der Veruntreuung in Millionenhöhe“ entbehrt jeglicher Grundlage. Auch der vorliegende Jahresbericht des LRH enthält keine Bewertung, die einen solchen schwerwiegenden Verdacht rechtfertigen würde. Die Gesellschafterverbände erwarten daher eine Richtigstellung seitens der Presse.

Das LabüN und seine Gesellschafterverbände haben jederzeit im Vertrauen auf die rechtmäßige Ausgestaltung der Förderpraxis durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) gehandelt. Die Fördermittel wurden sachgerecht, zweckgebunden und dokumentiert eingesetzt.

Seit seiner Gründung im Jahr 2015 erhält das LabüN eine institutionelle Förderung durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) gemäß § 44 LHO. Grundlage für die Tätigkeit des LabüN und seiner Gesellschafterverbände waren detaillierte Förderanträge. Diese beinhalten Wirtschaftspläne, Arbeitsprogramme und Personalkostenplanungen des LabüN und der Gesellschafterverbände. Auf Basis der jeweils erteilten Zuwendungsbescheide des Umweltministeriums wurden die Mittel verwendet.

Zur kritischen Bewertung des LabüN durch den Landesrechnungshof (LRH) im Jahresbericht 2025 äußern sich die Gesellschafter wie folgt:

  1. „Kein erhebliches Landesinteresse am LabüN“

Die Bewertung des Landesinteresses erfolgte durch das Umweltministerium (MU) auf Grundlage des Gesellschaftervertrages des LabüN, der jährlichen Anträge des LabüN an das MU sowie der jährlich eingereichten Verwendungsnachweise. Das LabüN wurde ins Leben gerufen, um das fachkundige bürgerschaftliche Engagement im Naturschutz zu stärken und Beteiligungsverfahren durch qualifizierte, koordinierte Stellungnahmen der Verbände zu verschlanken. Das erhebliche Landesinteresse wurde seit 2015 anerkannt und stand seither nie in Frage.

  • „Rechtswidrige Weiterleitung von Fördermitteln an die Gesellschafter des LabüN“

Die vom Landesrechnungshof beanstandete Weiterleitung von Mitteln an die Gesellschafterverbände erfolgte auf Grundlage von Förderanträgen des LabüN und Zuwendungsbescheiden des Landes, die eine Weiterleitung der Mittel im Sinne des Gesellschaftervertrages an die Gesellschafterverbände vorsahen. Sämtliche Mittelverwendungen wurden jährlich in Verwendungsnachweisen und Tätigkeitsberichten an das Ministerium dokumentiert. Das LabüN und seine Gesellschafter sind deshalb davon ausgegangen, dass die Weiterleitung rechtmäßig ist.

  • „Verstoß gegen das Besserstellungsverbot“

Teil der jährlichen Anträge des LabüN an das zuständige Umweltministerium waren Personalkostenplanungen. In den jährlichen Verwendungsnachweisen wurden die Gehaltskosten der Mitarbeitenden detailliert dokumentiert. Eine Beanstandung gab es bis Dezember 2024 nicht. Infolge eines vom Landesrechnungshof festgestellten Verstoßes gegen das Besserstellungsverbot erhielt das LabüN am 06.12.2024 einen Rückforderungsbescheid für anteilige Fördermittel durch das Umweltministerium in Höhe von 2.872,93 Euro. Diese Mittel wurden inkl. Zinsen umgehend zurückerstattet.

Online-Vortrag „Dem Klimawandel begegnen – Aus Sicht eines Klimaschutzmanagers“

Di., 26. August 2025 | 17-ca.19.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Interessierte

Der Klimaschutz verliert nicht an Bedeutung – auch wenn es derzeit manchmal anders erscheinen mag. Staatliche Stellen können die damit verbundenen Herausforderungen jedoch nicht allein bewältigen. Im Gegenteil: Es kommt entscheidend auf das Engagement jedes Einzelnen und der gesamten Zivilgesellschaft an. Die notwendigen Einsparungen bei Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen lassen sich nur gemeinsam erreichen. Auch Maßnahmen zur Reduktion von Strom- und Wärmeverbrauch sind nur dann erfolgreich, wenn viele mitwirken. Daher gewinnt ehrenamtliches Engagement im Bereich des Klimaschutzes zunehmend an Bedeutung.

In diesem Vortrag – mit anschließendem Austausch – werden alle relevanten Aspekte des Klimaschutzes behandelt. Im Mittelpunkt steht dabei die Perspektive des ehrenamtlichen Engagements: vom vorsorgenden Klimaschutz über die Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels bis hin zur Anpassung an klimatische Veränderungen.

Darüber hinaus wird ausreichend Raum für Fragen und individuelle Interessen der Teilnehmenden eingeplant.

Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referent: Volker Krüger, Klimaschutzmanager

Programm:

17:00 Begrüßung

17:10 Vortrag

18:30 Fragen, Fazit, Feedback

ca. 19:00 Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.

Bericht vom Online-Vortrag „So kann großflächige Moorrenaturierung gelingen – Ein Praxisbeispiel zum LIFE Projekt „Hannoversche Moorgeest“ am 15.05.2025

Am Donnerstag, den 15.05.2025, erhielten wir im Rahmen eines Online-Vortrags spannende Einblicke in das Moorrenaturierungsprojekt „Hannoversche Moorgeest“. Frau Susanne Brosch, Projektleiterin des LIFE+ Projekts, sowie Herr Aaron Schad, Technischer Projektbetreuer und Bauleiter beim NLWKN, stellten das Projekt anschaulich vor.

Im Fokus des Vortrags standen die Hochmoore in Niedersachsen, die eine besondere Bedeutung für den Natur- und Klimaschutz haben: 73 % aller noch verbliebenen Hochmoore Deutschlands liegen in Niedersachsen. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung für Schutz und Wiederherstellung dieser Moore, auch im Hinblick auf die FFH-Richtlinie und den Klimaschutz. Die Ursachen für den Verlust dieser einzigartigen Lebensräume – wie Entwässerung, Abtorfung (die zum Teil bis heute fortgeführt wird) und landwirtschaftliche Nutzung – wurden eindrücklich dargestellt.

Das LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“ läuft von 2012 bis 2027 und umfasst ein Projektgebiet von 2.243 Hektar. Es wird mit einem Gesamtvolumen von 17,5 Millionen Euro gefördert. Projektträger ist der NLWKN, Projektpartnerin ist die Region Hannover. Einen wichtigen Beitrag zum Gelingen leisten zudem der ehrenamtliche Naturschutz und der Verein „Bürger für Resse e.V.“. Zum Projektgebiet gehören unter anderem das Helstorfer Moor, das Otternhagener Moor, das Schwarze Moor sowie das Bissendorfer Moor.

Ein zentrales Ziel des Projekts ist die Verbesserung des Erhaltungszustands der FFH-Lebensraumtypen und -arten. Dabei steht insbesondere die Vergrößerung der Flächen waldfreier Hoch- und Übergangsmoore im Mittelpunkt. Eine große Herausforderung stellte die Herstellung der Flächenverfügbarkeit dar: In einem Gebiet mit rund 2.200 Flurstücken und 950 Eigentümerinnen und Eigentümern konnten bis zum Jahr 2024 bereits 94 % der Flächen für das Projekt gesichert werden – ein bedeutender Erfolg. Aktuell leben außerdem zwei Wolfsrudel im Projektgebiet, was die ökologische Bedeutung der Region zusätzlich unterstreicht.

Wir bedanken uns herzlich bei Frau Brosch und Herrn Schad für den informativen und fachlich fundierten Vortrag sowie bei allen Teilnehmenden für ihr Interesse, die engagierten Fragen und den regen Austausch im Anschluss an die Präsentation.

Bericht von der Online-Schulung „Rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP-Pflicht, Ablauf der UVP, UVP-Bericht“ am 30.04.2025

Am 30.04.2025 fand die vom LabüN ausgerichtete Online-Schulung zur Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Von großem Interesse war, wann bei einem Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Es zeigte sich, dass dies keine ganz einfache Frage ist und es sich lohnt, die Rechtslage genau zu betrachten. Dabei sollte auch ein Augenmerk auf angrenzende Projekte gerichtet werden, die ggf. im Rahmen der Kumulation zu berücksichtigen sind. Ein kleiner Exkurs zur Planungsbeschleunigung bot einen Einblick zu den wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zur UVP im Zuge der Energiewende.

Weitere Inhalte waren der Ablauf der UVP und um den UVP-Bericht, jenes Dokument, das im Rahmen der UVP vom Vorhabenträger erstellt und mit den Unterlagen im Beteiligungsverfahren ausgelegt werden muss. Auch die Abgrenzung zu anderen Umweltberichten ist entscheidend, da das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bauleitplanungen nicht berücksichtigt.

Auch, wenn UVP-Berichte nicht selten mehrere Hundert Seiten umfassen, konnte in der Schulung aufgezeigt werden, dass eine kritische Würdigung des UVP-Berichts sinnvoll ist und dass Argumente für eine Stellungnahme sich auch mit geringer Vorerfahrung in kurzer Zeit erarbeiten lassen.

Neuerungen im Artenschutz – Bericht von der Online-Schulung „Artenschutz(recht) I – Grundlagen“ am 18.02.2025

Für die Realisierung von Planungs- und Zulassungsvorhaben ist eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts unbedingt notwendig. Welche Regelungen dabei in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten sind, wurde durch ein vielseitiges Programm in der Schulung erklärt. Dabei handelte es sich um eine Grundlagen-Schulung zum Artenschutz(recht), weshalb diese erstmals auch so betitelt wurde. Weiterhin bietet das LabüN 2025 erstmals eine Aufbauschulung Artenschutz(recht) II an, welche für dieses Jahr geplant ist und auf die die Teilnehmenden in der Schulung aufmerksam gemacht wurden.

Im ersten Teil der Schulung haben wir uns nach einer allgemeinen Einführung in den Artenschutz mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt und wie sich der allgemeine und der besondere Artenschutz unterscheiden. Dabei wurde auf Zugriffsverbote eingegangen sowie auch auf Sonderregelungen in Bezug auf diese. Außerdem wurden Ausgleichsmaßnahmen wie CEF-Maßnahmen einführend vorgestellt und welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen es gibt. Außerdem wichtig für die korrekte Anwendung des Artenschutzes ist es, die aktuelle Rechtsprechung hierzu zu kennen. Daher wurden die wichtigsten Gerichtsurteile für die Praxis vorgestellt, aber auch relevante Gesetzesänderungen. Weiterhin gab es dieses Jahr erstmalig einen kleinen „Exkurs: Planungsbeschleunigung“ zu den wichtigsten für den Artenschutz relevanten gesetzlichen Neuerungen im Zuge der Energiewende.

Der zweite Teil der Schulung befasste sich mit den relevanten Artengruppen und wie diese in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls wurde auf die einzelnen Planungsebenen eingegangen und welche Rolle die Verfahrensführenden- und Naturschutzbehörden bei Beteiligungsverfahren spielen. Weiterhin wurden erforderlichen Gutachten für den Artenschutz in Beteiligungsverfahren vorgestellt. Die wichtigsten Arbeitsschritte, die für die Abarbeitung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren relevant sind, wurden anhand von Ablaufschemata erläutert. Zudem wurden einige Beispiele für Fehlerquellen bei Abwägungsentscheidungen in Bezug auf den Artenschutz genannt und auf verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung der Artenschutzbelange und Zugriffsverbote zu beachten sind, eingegangen und Tipps für eine Stellungnahme den Ehrenamtlichen an die Hand gegeben.

Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Ehrenamt bei der Verbandsbeteiligung häufig mit ähnlichen Problemen im Artenschutz zu kämpfen hat. Die behandelten Grundlagenthemen wurden von den Teilnehmenden dankend aufgenommen und der kleine Exkurs Planungsbeschleunigung mit der Vorstellung der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Artenschutz rundete den Abend mit einem Ausblick auf das Thema ab.

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