Für die Realisierung von Planungs- und Zulassungsvorhaben ist eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts unbedingt notwendig. Welche Regelungen dabei in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten sind, wurde durch ein vielseitiges Programm in der Schulung erklärt. Dabei handelte es sich um eine Grundlagen-Schulung zum Artenschutz(recht), weshalb diese erstmals auch so betitelt wurde. Weiterhin bietet das LabüN 2025 erstmals eine Aufbauschulung Artenschutz(recht) II an, welche für dieses Jahr geplant ist und auf die die Teilnehmenden in der Schulung aufmerksam gemacht wurden.
Im ersten Teil der Schulung haben wir uns nach einer allgemeinen Einführung in den Artenschutz mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt und wie sich der allgemeine und der besondere Artenschutz unterscheiden. Dabei wurde auf Zugriffsverbote eingegangen sowie auch auf Sonderregelungen in Bezug auf diese. Außerdem wurden Ausgleichsmaßnahmen wie CEF-Maßnahmen einführend vorgestellt und welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen es gibt. Außerdem wichtig für die korrekte Anwendung des Artenschutzes ist es, die aktuelle Rechtsprechung hierzu zu kennen. Daher wurden die wichtigsten Gerichtsurteile für die Praxis vorgestellt, aber auch relevante Gesetzesänderungen. Weiterhin gab es dieses Jahr erstmalig einen kleinen „Exkurs: Planungsbeschleunigung“ zu den wichtigsten für den Artenschutz relevanten gesetzlichen Neuerungen im Zuge der Energiewende.
Der zweite Teil der Schulung befasste sich mit den relevanten Artengruppen und wie diese in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls wurde auf die einzelnen Planungsebenen eingegangen und welche Rolle die Verfahrensführenden- und Naturschutzbehörden bei Beteiligungsverfahren spielen. Weiterhin wurden erforderlichen Gutachten für den Artenschutz in Beteiligungsverfahren vorgestellt. Die wichtigsten Arbeitsschritte, die für die Abarbeitung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren relevant sind, wurden anhand von Ablaufschemata erläutert. Zudem wurden einige Beispiele für Fehlerquellen bei Abwägungsentscheidungen in Bezug auf den Artenschutz genannt und auf verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung der Artenschutzbelange und Zugriffsverbote zu beachten sind, eingegangen und Tipps für eine Stellungnahme den Ehrenamtlichen an die Hand gegeben.
Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Ehrenamt bei der Verbandsbeteiligung häufig mit ähnlichen Problemen im Artenschutz zu kämpfen hat. Die behandelten Grundlagenthemen wurden von den Teilnehmenden dankend aufgenommen und der kleine Exkurs Planungsbeschleunigung mit der Vorstellung der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Artenschutz rundete den Abend mit einem Ausblick auf das Thema ab.