Gesellschafter des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen (LabüN) weisen Vorwürfe  der Veruntreuung entschieden zurück

Vor dem Hintergrund der heutigen Beratungen im niedersächsischen Landtag und der Medienberichterstattung der letzten Tage weisen die Trägerverbände des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen (LabüN) die erhobenen Vorwürfe der Veruntreuung von Fördergeldern entschieden zurück.

Der am 12.06.2025 zunächst von der HAZ, später vom NDR erhobene Vorwurf des „Verdachts der Veruntreuung in Millionenhöhe“ entbehrt jeglicher Grundlage. Auch der vorliegende Jahresbericht des LRH enthält keine Bewertung, die einen solchen schwerwiegenden Verdacht rechtfertigen würde. Die Gesellschafterverbände erwarten daher eine Richtigstellung seitens der Presse.

Das LabüN und seine Gesellschafterverbände haben jederzeit im Vertrauen auf die rechtmäßige Ausgestaltung der Förderpraxis durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) gehandelt. Die Fördermittel wurden sachgerecht, zweckgebunden und dokumentiert eingesetzt.

Seit seiner Gründung im Jahr 2015 erhält das LabüN eine institutionelle Förderung durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) gemäß § 44 LHO. Grundlage für die Tätigkeit des LabüN und seiner Gesellschafterverbände waren detaillierte Förderanträge. Diese beinhalten Wirtschaftspläne, Arbeitsprogramme und Personalkostenplanungen des LabüN und der Gesellschafterverbände. Auf Basis der jeweils erteilten Zuwendungsbescheide des Umweltministeriums wurden die Mittel verwendet.

Zur kritischen Bewertung des LabüN durch den Landesrechnungshof (LRH) im Jahresbericht 2025 äußern sich die Gesellschafter wie folgt:

  1. „Kein erhebliches Landesinteresse am LabüN“

Die Bewertung des Landesinteresses erfolgte durch das Umweltministerium (MU) auf Grundlage des Gesellschaftervertrages des LabüN, der jährlichen Anträge des LabüN an das MU sowie der jährlich eingereichten Verwendungsnachweise. Das LabüN wurde ins Leben gerufen, um das fachkundige bürgerschaftliche Engagement im Naturschutz zu stärken und Beteiligungsverfahren durch qualifizierte, koordinierte Stellungnahmen der Verbände zu verschlanken. Das erhebliche Landesinteresse wurde seit 2015 anerkannt und stand seither nie in Frage.

  • „Rechtswidrige Weiterleitung von Fördermitteln an die Gesellschafter des LabüN“

Die vom Landesrechnungshof beanstandete Weiterleitung von Mitteln an die Gesellschafterverbände erfolgte auf Grundlage von Förderanträgen des LabüN und Zuwendungsbescheiden des Landes, die eine Weiterleitung der Mittel im Sinne des Gesellschaftervertrages an die Gesellschafterverbände vorsahen. Sämtliche Mittelverwendungen wurden jährlich in Verwendungsnachweisen und Tätigkeitsberichten an das Ministerium dokumentiert. Das LabüN und seine Gesellschafter sind deshalb davon ausgegangen, dass die Weiterleitung rechtmäßig ist.

  • „Verstoß gegen das Besserstellungsverbot“

Teil der jährlichen Anträge des LabüN an das zuständige Umweltministerium waren Personalkostenplanungen. In den jährlichen Verwendungsnachweisen wurden die Gehaltskosten der Mitarbeitenden detailliert dokumentiert. Eine Beanstandung gab es bis Dezember 2024 nicht. Infolge eines vom Landesrechnungshof festgestellten Verstoßes gegen das Besserstellungsverbot erhielt das LabüN am 06.12.2024 einen Rückforderungsbescheid für anteilige Fördermittel durch das Umweltministerium in Höhe von 2.872,93 Euro. Diese Mittel wurden inkl. Zinsen umgehend zurückerstattet.