Stellungnahme
Gesellschafter des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen (LabüN) weisen Vorwürfe der Veruntreuung entschieden zurück
Vor dem Hintergrund der heutigen Beratungen im niedersächsischen Landtag und der Medienberichterstattung der letzten Tage weisen die Trägerverbände des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen (LabüN) die erhobenen Vorwürfe der Veruntreuung von Fördergeldern entschieden zurück.
Der am 12.06.2025 zunächst von der HAZ, später vom NDR erhobene Vorwurf des „Verdachts der Veruntreuung in Millionenhöhe“ entbehrt jeglicher Grundlage. Auch der vorliegende Jahresbericht des LRH enthält keine Bewertung, die einen solchen schwerwiegenden Verdacht rechtfertigen würde. Die Gesellschafterverbände erwarten daher eine Richtigstellung seitens der Presse.
Das LabüN und seine Gesellschafterverbände haben jederzeit im Vertrauen auf die rechtmäßige Ausgestaltung der Förderpraxis durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) gehandelt. Die Fördermittel wurden sachgerecht, zweckgebunden und dokumentiert eingesetzt.
Seit seiner Gründung im Jahr 2015 erhält das LabüN eine institutionelle Förderung durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) gemäß § 44 LHO. Grundlage für die Tätigkeit des LabüN und seiner Gesellschafterverbände waren detaillierte Förderanträge. Diese beinhalten Wirtschaftspläne, Arbeitsprogramme und Personalkostenplanungen des LabüN und der Gesellschafterverbände. Auf Basis der jeweils erteilten Zuwendungsbescheide des Umweltministeriums wurden die Mittel verwendet.
Zur kritischen Bewertung des LabüN durch den Landesrechnungshof (LRH) im Jahresbericht 2025 äußern sich die Gesellschafter wie folgt:
- „Kein erhebliches Landesinteresse am LabüN“
Die Bewertung des Landesinteresses erfolgte durch das Umweltministerium (MU) auf Grundlage des Gesellschaftervertrages des LabüN, der jährlichen Anträge des LabüN an das MU sowie der jährlich eingereichten Verwendungsnachweise. Das LabüN wurde ins Leben gerufen, um das fachkundige bürgerschaftliche Engagement im Naturschutz zu stärken und Beteiligungsverfahren durch qualifizierte, koordinierte Stellungnahmen der Verbände zu verschlanken. Das erhebliche Landesinteresse wurde seit 2015 anerkannt und stand seither nie in Frage.
- „Rechtswidrige Weiterleitung von Fördermitteln an die Gesellschafter des LabüN“
Die vom Landesrechnungshof beanstandete Weiterleitung von Mitteln an die Gesellschafterverbände erfolgte auf Grundlage von Förderanträgen des LabüN und Zuwendungsbescheiden des Landes, die eine Weiterleitung der Mittel im Sinne des Gesellschaftervertrages an die Gesellschafterverbände vorsahen. Sämtliche Mittelverwendungen wurden jährlich in Verwendungsnachweisen und Tätigkeitsberichten an das Ministerium dokumentiert. Das LabüN und seine Gesellschafter sind deshalb davon ausgegangen, dass die Weiterleitung rechtmäßig ist.
- „Verstoß gegen das Besserstellungsverbot“
Teil der jährlichen Anträge des LabüN an das zuständige Umweltministerium waren Personalkostenplanungen. In den jährlichen Verwendungsnachweisen wurden die Gehaltskosten der Mitarbeitenden detailliert dokumentiert. Eine Beanstandung gab es bis Dezember 2024 nicht. Infolge eines vom Landesrechnungshof festgestellten Verstoßes gegen das Besserstellungsverbot erhielt das LabüN am 06.12.2024 einen Rückforderungsbescheid für anteilige Fördermittel durch das Umweltministerium in Höhe von 2.872,93 Euro. Diese Mittel wurden inkl. Zinsen umgehend zurückerstattet.
Online-Vortrag „Dem Klimawandel begegnen – Aus Sicht eines Klimaschutzmanagers“
Di., 26. August 2025 | 17-ca.19.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Interessierte
Der Klimaschutz verliert nicht an Bedeutung – auch wenn es derzeit manchmal anders erscheinen mag. Staatliche Stellen können die damit verbundenen Herausforderungen jedoch nicht allein bewältigen. Im Gegenteil: Es kommt entscheidend auf das Engagement jedes Einzelnen und der gesamten Zivilgesellschaft an. Die notwendigen Einsparungen bei Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen lassen sich nur gemeinsam erreichen. Auch Maßnahmen zur Reduktion von Strom- und Wärmeverbrauch sind nur dann erfolgreich, wenn viele mitwirken. Daher gewinnt ehrenamtliches Engagement im Bereich des Klimaschutzes zunehmend an Bedeutung.
In diesem Vortrag – mit anschließendem Austausch – werden alle relevanten Aspekte des Klimaschutzes behandelt. Im Mittelpunkt steht dabei die Perspektive des ehrenamtlichen Engagements: vom vorsorgenden Klimaschutz über die Auseinandersetzung mit den Folgen des Klimawandels bis hin zur Anpassung an klimatische Veränderungen.
Darüber hinaus wird ausreichend Raum für Fragen und individuelle Interessen der Teilnehmenden eingeplant.
Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referent: Volker Krüger, Klimaschutzmanager
Programm:
17:00 Begrüßung
17:10 Vortrag
18:30 Fragen, Fazit, Feedback
ca. 19:00 Ende der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Zu aktuellen Medienberichten anlässlich des Berichtes des Landesrechnungshofes zum Landesbüro Naturschutz Niedersachsen (LabüN).
Das LabüN existiert seit 2015. Seitdem erhält es jährlich eine Zuwendung des Landes durch das Umweltministerium. Das LabüN hat jährlich einen umfassenden Verwendungsnachweis über die erhaltenden Gelder an das Ministerium abgegeben. Die Förderung wurde nicht beanstandet. Das LabüN und seine Gesellschafter haben darauf vertraut, dass das Handeln des Umweltministeriums als Mittelgeber und Prüfbehörde rechtmäßig ist. Der teilweise von den Medien formulierte Verdacht der Veruntreuung entbehrt jeglicher Grundlage.
Bericht vom Online-Vortrag „So kann großflächige Moorrenaturierung gelingen – Ein Praxisbeispiel zum LIFE Projekt „Hannoversche Moorgeest“ am 15.05.2025
Am Donnerstag, den 15.05.2025, erhielten wir im Rahmen eines Online-Vortrags spannende Einblicke in das Moorrenaturierungsprojekt „Hannoversche Moorgeest“. Frau Susanne Brosch, Projektleiterin des LIFE+ Projekts, sowie Herr Aaron Schad, Technischer Projektbetreuer und Bauleiter beim NLWKN, stellten das Projekt anschaulich vor.
Im Fokus des Vortrags standen die Hochmoore in Niedersachsen, die eine besondere Bedeutung für den Natur- und Klimaschutz haben: 73 % aller noch verbliebenen Hochmoore Deutschlands liegen in Niedersachsen. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung für Schutz und Wiederherstellung dieser Moore, auch im Hinblick auf die FFH-Richtlinie und den Klimaschutz. Die Ursachen für den Verlust dieser einzigartigen Lebensräume – wie Entwässerung, Abtorfung (die zum Teil bis heute fortgeführt wird) und landwirtschaftliche Nutzung – wurden eindrücklich dargestellt.
Das LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“ läuft von 2012 bis 2027 und umfasst ein Projektgebiet von 2.243 Hektar. Es wird mit einem Gesamtvolumen von 17,5 Millionen Euro gefördert. Projektträger ist der NLWKN, Projektpartnerin ist die Region Hannover. Einen wichtigen Beitrag zum Gelingen leisten zudem der ehrenamtliche Naturschutz und der Verein „Bürger für Resse e.V.“. Zum Projektgebiet gehören unter anderem das Helstorfer Moor, das Otternhagener Moor, das Schwarze Moor sowie das Bissendorfer Moor.
Ein zentrales Ziel des Projekts ist die Verbesserung des Erhaltungszustands der FFH-Lebensraumtypen und -arten. Dabei steht insbesondere die Vergrößerung der Flächen waldfreier Hoch- und Übergangsmoore im Mittelpunkt. Eine große Herausforderung stellte die Herstellung der Flächenverfügbarkeit dar: In einem Gebiet mit rund 2.200 Flurstücken und 950 Eigentümerinnen und Eigentümern konnten bis zum Jahr 2024 bereits 94 % der Flächen für das Projekt gesichert werden – ein bedeutender Erfolg. Aktuell leben außerdem zwei Wolfsrudel im Projektgebiet, was die ökologische Bedeutung der Region zusätzlich unterstreicht.
Wir bedanken uns herzlich bei Frau Brosch und Herrn Schad für den informativen und fachlich fundierten Vortrag sowie bei allen Teilnehmenden für ihr Interesse, die engagierten Fragen und den regen Austausch im Anschluss an die Präsentation.
Bericht von der Online-Schulung „Rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP-Pflicht, Ablauf der UVP, UVP-Bericht“ am 30.04.2025
Am 30.04.2025 fand die vom LabüN ausgerichtete Online-Schulung zur Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Von großem Interesse war, wann bei einem Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Es zeigte sich, dass dies keine ganz einfache Frage ist und es sich lohnt, die Rechtslage genau zu betrachten. Dabei sollte auch ein Augenmerk auf angrenzende Projekte gerichtet werden, die ggf. im Rahmen der Kumulation zu berücksichtigen sind. Ein kleiner Exkurs zur Planungsbeschleunigung bot einen Einblick zu den wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zur UVP im Zuge der Energiewende.
Weitere Inhalte waren der Ablauf der UVP und um den UVP-Bericht, jenes Dokument, das im Rahmen der UVP vom Vorhabenträger erstellt und mit den Unterlagen im Beteiligungsverfahren ausgelegt werden muss. Auch die Abgrenzung zu anderen Umweltberichten ist entscheidend, da das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bauleitplanungen nicht berücksichtigt.
Auch, wenn UVP-Berichte nicht selten mehrere Hundert Seiten umfassen, konnte in der Schulung aufgezeigt werden, dass eine kritische Würdigung des UVP-Berichts sinnvoll ist und dass Argumente für eine Stellungnahme sich auch mit geringer Vorerfahrung in kurzer Zeit erarbeiten lassen.
Neuerungen im Artenschutz – Bericht von der Online-Schulung „Artenschutz(recht) I – Grundlagen“ am 18.02.2025
Für die Realisierung von Planungs- und Zulassungsvorhaben ist eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts unbedingt notwendig. Welche Regelungen dabei in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten sind, wurde durch ein vielseitiges Programm in der Schulung erklärt. Dabei handelte es sich um eine Grundlagen-Schulung zum Artenschutz(recht), weshalb diese erstmals auch so betitelt wurde. Weiterhin bietet das LabüN 2025 erstmals eine Aufbauschulung Artenschutz(recht) II an, welche für dieses Jahr geplant ist und auf die die Teilnehmenden in der Schulung aufmerksam gemacht wurden.
Im ersten Teil der Schulung haben wir uns nach einer allgemeinen Einführung in den Artenschutz mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt und wie sich der allgemeine und der besondere Artenschutz unterscheiden. Dabei wurde auf Zugriffsverbote eingegangen sowie auch auf Sonderregelungen in Bezug auf diese. Außerdem wurden Ausgleichsmaßnahmen wie CEF-Maßnahmen einführend vorgestellt und welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen es gibt. Außerdem wichtig für die korrekte Anwendung des Artenschutzes ist es, die aktuelle Rechtsprechung hierzu zu kennen. Daher wurden die wichtigsten Gerichtsurteile für die Praxis vorgestellt, aber auch relevante Gesetzesänderungen. Weiterhin gab es dieses Jahr erstmalig einen kleinen „Exkurs: Planungsbeschleunigung“ zu den wichtigsten für den Artenschutz relevanten gesetzlichen Neuerungen im Zuge der Energiewende.
Der zweite Teil der Schulung befasste sich mit den relevanten Artengruppen und wie diese in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls wurde auf die einzelnen Planungsebenen eingegangen und welche Rolle die Verfahrensführenden- und Naturschutzbehörden bei Beteiligungsverfahren spielen. Weiterhin wurden erforderlichen Gutachten für den Artenschutz in Beteiligungsverfahren vorgestellt. Die wichtigsten Arbeitsschritte, die für die Abarbeitung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren relevant sind, wurden anhand von Ablaufschemata erläutert. Zudem wurden einige Beispiele für Fehlerquellen bei Abwägungsentscheidungen in Bezug auf den Artenschutz genannt und auf verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung der Artenschutzbelange und Zugriffsverbote zu beachten sind, eingegangen und Tipps für eine Stellungnahme den Ehrenamtlichen an die Hand gegeben.
Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Ehrenamt bei der Verbandsbeteiligung häufig mit ähnlichen Problemen im Artenschutz zu kämpfen hat. Die behandelten Grundlagenthemen wurden von den Teilnehmenden dankend aufgenommen und der kleine Exkurs Planungsbeschleunigung mit der Vorstellung der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Artenschutz rundete den Abend mit einem Ausblick auf das Thema ab.
Vortrag: So kann großflächige Moorrenaturierung gelingen – Ein Praxisbericht zum LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“
Do., 15. Mai 2025 | 17-ca.19.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Interessierte
Intakte Hochmoore erfüllen wichtige Funktionen für die biologische Vielfalt, das Klima und einen ausgeglichenen Wasserhaushalt. Niedersachsen trägt als Moorland Nr. 1 in Deutschland eine besondere Verantwortung, die letzten verbliebenen Hochmoore zu schützen und zu entwickeln. In vier Hochmooren in der Wedemark wird seit 2012 ein großflächiges LIFE+-Projekt auf 2240 ha gemeinsam vom Land Niedersachsen und der Region Hannover erfolgreich umgesetzt. Ziel ist es, in diesen naturschutzfachlich wertvollen Natura 2000- und Naturschutzgebieten wieder möglichst naturnahe Wasserstände zu etablieren, damit die Moore wieder wachsen können und moortyische Arten und Lebensraumtypen stabilisiert und entwickelt werden. Dazu werden großflächig bestehende Entwässerungsgräben verschlossen sowie Moordämme aus anstehendem Torf gebaut, um das Regenwasser im Moor zurückzuhalten.
Der Vortrag beleuchtet alle Phasen dieses Großprojektes, in welchem viele Akteure und unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen. Zahlreiche Hürden mussten genommen werden, bis 2021 die ersten baulichen Maßnahmen starten konnten. Die Projektmanagerin des NLWKN, Frau Brosch und der Bauleiter des NLWKN, Herr Schad, werden das Flurbereinigungsverfahren zur Herstellung der Flächenverfügbarkeit, die Planungs- und Genehmigungsprozesse, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die bereits umgesetzten Baumaßnahmen mit ersten Erfolgsbilanzen sowie das begleitende Monitoring vorstellen. Dem ehrenamtlichen Naturschutz kommt in diesem Projekt eine herausragende Rolle zu – auch darauf wird ein Fokus des Vortrages liegen. Die Referenten werden am Ende für Fragen und Diskussionen zur Verfügung stehen.
Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referent*innen: Susanne Brosch und Aaron Schad, NLWKN
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Vortrag mit kurzer Pause
18:30 Fragen, Fazit, Feedback
ca. 19:00 Ende der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.
Bericht zum Online-Vortrag „Gesetzliche Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende, Fokus Windenergie“ am 10.02.2025
Bericht zum Online-Vortrag „Gesetzliche Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende, Fokus Windenergie“ am 10.02.2025
Am Montag, den 10.02.2025 gab uns Dr. Katrin Wulfert, geschäftsführende Gesellschafterin im Umwelt- und Landschaftsplanungsbüro „Bosch & Partner GmbH“, mit ihrer Präsentation einen guten Einblick in die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen im Rahmen der Planungsbeschleunigung. Vor dem Hintergrund der Klimakrise und dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien sollen entsprechende Genehmigungsverfahren immer mehr beschleunigt werden. Zahlreiche Gesetzesänderungen – auch im Bereich Natur und Umwelt – in der Vergangenheit und zukünftig sind die Folge.
Die Kernfrage des Abends lautete also: was sind die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zur Beschleunigung der Energiewende? Und wie geht es weiter? Inhalte der Veranstaltung waren die Entwicklung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) seit der Novelle 2022, die EU-Notfall-Verordnung, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) sowie dessen Novelle und Umsetzung in deutsches Recht. Es wurden offene Fragen und Herausforderungen für die Planungs- und Genehmigungsebene geklärt, alles mit einem besonderen Fokus auf die Windenergie.
Zu Beginn erläuterte Frau Dr. Wulfert den Zuhörenden den Hintergrund des Planungsbüros und dem F+E – Forschungsvorhaben zum Thema „Windenergieausbau und Artenschutz“ auf Grundlage der BNatSchG-Novelle 2022, aus welchem wertvolle Erkenntnisse erlangt wurden. Auf dieser Basis folgte die Vorstellung der EU-Notfallverordnung und wie diese in deutsches Recht umgesetzt wurde. Weiterhin stellte Frau Dr. Wulfert die aktuelle RED-Richtlinie und den deutschen Gesetzesentwurf hierfür vor.
Anschließend wurden die Anforderungen an die Ausweisung auf Planungsebene und Erleichterungen auf Genehmigungsebene erläutert. Bezogen auf die Planungsebene erfolgte eine genauere Durchleuchtung der angepassten Regelungen für Minderungsmaßnahmen. Die Ebene der Genehmigung wiederum wurde anhand der „modifizierten artenschutzrechtliche Prüfung“, der Anpassungen zu Datengrundlagen sowie der Anordnung von Maßnahmen und Zahlungen detaillierter erläutert.
Zu guter Letzt zog die Referentin ein Fazit aus den vorherigen Inhalten der Veranstaltung, auf welches sodann ein Ausblick auf die weiteren Neuerungen im Bereich der Planungsbeschleunigung zugunsten der Energiewende folgte. Eine abschließende anregende Diskussionsrunde durch Frau Dr. Wulfert und die Teilnehmenden rundete die Veranstaltung ab.
Wir bedanken uns bei Frau Dr. Wulfert für den äußerst aktuellen und lehrreichen Vortrag und selbstverständlich auch bei allen Teilnehmenden für das interessierte Zuhören, die spannenden Fragen und den wertvollen Austausch im Anschluss des Vortrages.
Kurzbericht: Klimaschutz und Straßenbau…
Vortrag der GLI am 05.11.2024:
Klimaschutz und Straßenbau: Aktuelle Entwicklungen in der Bundesverkehrswegeplanung
Wir freuen uns über den Vortrag der Umweltrechtorganisation Green Legal Impact (GLI) am 05.11.2024 zu berichten. Es referierte Volljurist, Philipp Schönberger, über die aktuellen Entwicklungen in der Bundesverkehrswegeplanung, angefangen über ihre Entstehung, ihre Auswirkungen sowie über die Kritik an ihr. Hauptkritikpunkte sind sowohl die zugrundeliegende nicht zielführende Ermittlung des Mobilitätsbedarfs sowie die Unvereinbarkeit mit den von Deutschland und der EU gesteckten Klimazielen bis 2030. Thematisiert wurde ebenfalls die „verpasste Change“ einer Novellierung des Bundesverkehrswegeplans (BBP) durch die aktuelle Bundesregierung. Dennoch sorgen Umweltverbände und -organisationen zunehmend für politischen Druck. Die Überprüfung nach § 4 Fernstraßenausbaugesetz von derzeit 8 Arbeitsgruppen, ob der BBP anzupassen ist, lässt auf eine Planungskorrektur hinsichtlich der Bedarfsfrage innerhalb der nächsten Legislaturperiode hoffen. Ergebnisse darüber werden Ende 2025 erwartet.
Schulung: EG-Wasserrahmenrichtlinie
Mi., 08. Okt. 2025 | 17-20.00 Uhr | Ort: online | Zielgruppe: Einsteiger*innen
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, dass geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“ (EG-WRRL).
An unsere Gewässer werden vielfältige Nutzungsansprüche u.a. aus den Bereichen Industrie, Land- und Fischereiwirtschaft sowie Tourismus gestellt. Dabei gilt es, die Wasserqualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu sichern, Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten zu schaffen, Wasser als Erholungsraum für den Menschen zu gestalten und sorgsam mit den Grundwasserreserven umzugehen.
Mit dem Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Dezember 2000 wurden neue Wege im Umgang mit den Gewässern in Europa aufgezeigt. Doch welche Ziele verfolgt die WRRL genau und wie werden sie umgesetzt? Wie können unsere Gewässer und das Grundwasser auch in Anbetracht der Klimakriese widerstandsfähiger gemacht werden?
Im Rahmen einer Online-Schulung sollen die Grundlagen, Ziele, der Zeitplan sowie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vertiefend vorgestellt werden.
Hinweis: Die Schulung findet online als Schulung über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine E-Mail mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referentinnen: Bianca Pohl, Julia Günther
Programm:
17:00 Begrüßung
17:15 Wasserrahmenrichtlinie – Grundlagen
18:15 Pause
18:30 WRRL in der Praxis
19:45 Fragen, Fazit, Feedback
20:00 Ende der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis 3 Tage vor dem Termin per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.