Am 30.03.2019 bot das LabüN erstmals eine Schulung zur Umweltverträglichkeitsprüfung an. Neben fachlichen Vorträgen zu verschiedenen Themen rund um die UVP hatten die Teilnehmenden aus BUND, LBU, NABU und NVN Gelegenheit, das Erlernte auf Praxisbeispiele anzuwenden. Von großem Interesse war, wann bei einem Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Es zeigte sich, dass dies keine ganz einfache Frage ist und es lohnt, die Rechtslage genau zu betrachten und dabei auch ein Augenmerk auf angrenzende Projekte zu richten, die ggf. im Rahmen der Kumulation zu berücksichtigen sind.
Nachdem am Vormittag die Ziele, der Ablauf der UVP und die Frage der UVP-Pflicht besprochen wurden, ging es am Nachmittag um den UVP-Bericht, jenes Dokument, das im Rahmen der UVP vom Vorhabenträger erstellt und mit den Unterlagen im Beteiligungsverfahren ausgelegt werden muss. Im Anschluss an eine kurze Einführung zu Inhalt und Methodik erarbeiteten die Teilnehmenden anhand eines konkreten Beispiels praktische Tipps, welchen Nutzen der UVP-Bericht für die Stellungnahme hat. Darüber hinaus entdeckten die Kleingruppen sehr schnell eine ganze Reihe von Punkten, die bei einer Stellungnahme aufgegriffen werden sollten. Auch, wenn UVP-Berichte nicht selten mehrere Hundert Seiten umfassen, konnte diese praktische Erfahrung zeigen, dass eine kritische Würdigung des UVP-Berichts sinnvoll ist und dass Argumente für eine Stellungnahme sich auch mit geringer Vorerfahrung in kurzer Zeit erarbeiten lassen.