Sa. 21. September 2019 | 10-16 Uhr | Ort: Seminarhaus Kronenstraße, Kronenstraße 7, 30161 Hannover

Der besondere Artenschutz ist auch in der Bauleitplanung ein „Dauerbrenner“. Wann und in welchem Umfang sind artenschutzrechtliche Vorschriften in der Bauleitplanung (Schwerpunkt Bebauungspläne) zu berücksichtigen? Wie müssen die einzelnen Artengruppen erfasst werden, um eine tragfähige Bewertung zu ermöglichen? Wie kann in Stellungnahmen mit einer unzureichenden Erfassung von Arten umgegangen werden? Diese Fragen werden im ersten Teil der Schulung geklärt.

In zahlreichen Fällen werden Bauleitpläne heute nicht mehr im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Immer häufiger kommt zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) oder nach § 13b BauGB zur Anwendung. Doch welche Besonderheiten sind bei diesen Verfahren zu beachten und inwieweit müssen Umweltbelange berücksichtigt werden? Hiermit wird sich der zweite Teil der Schulung befassen.

In beiden Schulungsteilen wird es die Möglichkeit geben, praktische Beispiele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu besprechen. Wie Sie Ihr Beispiel einbringen können, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Anmeldung. Da im Rahmen der Schulung keine grundlegenden Informationen zum Thema Bauleitplanung vermittelt werden, richtet sich diese Schulung an alle, die bereits erste Erfahrungen im Bereich Bauleitplanung mitbringen.

Referent/innen: Carina Kiki, Inga Niederhausen | Teilnehmendenzahl: max. 20 Personen

Programm:

10:00 – 10:15    Begrüßung

10:15 – 11:15    Besonderer Artenschutz in der Bauleitplanung: rechtliche Aspekte und planerische Umsetzung (Input)

11:15 – 11:30    Pause

11:30 – 12:30    Besonderer Artenschutz in der Bauleitplanung: Bearbeitung von Praxisfällen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

12:30 – 13:30    Mittagspause

13:30 – 14:15    Die beschleunigten Verfahren nach den §§ 13a und 13b BauGB – Besonderheiten und Integration von Umweltbelangen (Input)

14:15 – 14:30    Pause

14:30 – 15:30    Die beschleunigten Verfahren nach den §§ 13a und 13b BauGB: Bearbeitung von Praxisfällen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

15:30 – 16:00    Fragen, Fazit, Feedback

16:00                Ende der Veranstaltung

Anmeldung:
Bis zum 31.08.2019 an: info@labuen.de. Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Mail den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband BUND, LBU, NABU oder NVN mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihre Funktion in Ihrem Verband.

Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein aktuelles oder gerne auch schon älteres Beispiel aus Ihrer ehrenamtlichen Praxis zu besprechen. In dem Beispiel sollte es um eines der beiden Themen der Schulung gehen (Artenschutzrecht oder beschleunigte Verfahren). Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, teilen Sie uns dies bitte bereits mit der Anmeldung mit. Übersenden Sie uns mit der Anmeldung bitte zudem die Unterlagen zu dem Verfahren und umreißen kurz die Problemstellung, damit wir uns vorbereiten können. Zur Vorbereitung auf die Schulung bitten wir Sie, Ihren Fall so aufzubereiten, dass Sie diesen und die damit verbundenen Problemstellungen bzw. Fragen den anderen Teilnehmenden in 5-10 Minuten kurz erläutern können. Bringen Sie zudem bitte die Unterlagen zum Verfahren zur Schulung mit. Sollten uns mit den Anmeldungen sehr viele Fälle erreichen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir eine Auswahl an Fällen treffen werden. In diesem Fall würden wir Sie benachrichtigen, damit Sie wissen, ob Sie Ihren Fall vorbereiten müssen oder nicht.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß in seinem Ehrenamt die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot ist.