Sa. 03. Dezember 2022 | 10 – 13 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Interessierte

Wir verdreifachen die Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien“, so das Ziel der Bundesregierung (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2022[1]). Um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen, wurden bereits am 07. Juli 2022 mehrere Gesetzesvorlagen des sogenannten Osterpakets zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Im Mittelpunkt steht das Ziel, die Stromerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2035 ausschließlich aus erneuerbaren Quellen zu erreichen. Gelingen soll dies, indem u.a. Ausbauziele für Wind- und Solarenergie erhöht, sowie Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Doch welche Folgen hat dies für den Naturschutz und die Verbandsbeteiligung?

Inhalte dieses Vortrags sollen die bisherigen Gesetzesänderungen im Zuge des Osterpakets sein, die sich besonders stark auf den Natur-/Artenschutz auswirken können. Zudem wird thematisiert, welche Folgen die Änderungen für die Verbandsbeteiligung in Rahmen von Planungs-/Zulassungsverfahren haben und wie die Naturschutzverbände damit umgehen können.

Hinweis: Der Vortrag findet online über „Zoom“ statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).

Teilnahmebescheinigung: ja

Referent: Rüdiger Nebelsieck LL.M.

Programm:

10:00   Begrüßung

10:15   Teil I       Übersicht über aktuelle Gesetzesänderungen

Teil II     Auswirkungen des § 2 EEG am Beispiel der Kleinwasserkraft

11:30   Pause

11:45   Teil III    Änderungen im Zuge der BNatSchG-Novelle am Beispiel der Windenergie

13:00   Verabschiedung und Ende der Veranstaltung

Anmeldung:

Bis zum 28.11.2022 per Email an info@labuen.de

Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren Naturschutzverband (AVN, BUND, LBU, LfV, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.

Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.


[1] Presse- und Informationsdienst der Bundesregierung (2022): Osterpaket für Energiewende vom Bundesrat gebilligt. Aufgerufen am 21.10.2022, https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/novellierung-des-eeg-gesetzes-2023972