Eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts ist heute die Voraussetzung für die Realisierung vieler Planungs- und Zulassungsvorhaben. Welche Regelungen dabei in Bezug auf den Artenschutz bei Beteiligungsverfahren zu beachten sind, wurde durch ein vielseitiges Programm in der Schulung erklärt.
Im ersten Teil der Schulung haben wir uns mit den grundlegenden, rechtlichen Regelungen beschäftigt und wie sich der allgemeine und der besondere Artenschutz unterscheiden. Es wurde darauf eingegangen was Zugriffsverbote sind, welche Sonderregelungen es in Bezug auf die Zugriffsverbote gibt, wie geeignete Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aussehen und welche artenschutzrechtlichen Ausnahmen es gibt. Vor der Pause wurden noch einige der aktuellsten Rechtsprechungen erläutert.
Der zweite Teil der Schulung befasste sich mit den relevanten Artengruppen und wie diese in welcher Tiefe untersucht und berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls wurde auf die einzelnen Planungsebenen eingegangen und welche Rolle die Verfahrensführenden- und Naturschutzbehörden bei Beteiligungsverfahren spielen. Die wichtigsten Arbeitsschritte, die für die Abarbeitung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren relevant sind, wurden anhand von Ablaufschemata erläutert. Zudem wurden einige Beispiele für Fehlerquellen bei Abwägungsentscheidungen in Bezug auf den Artenschutz genannt und auf verschiedene Aspekte, die bei der Bewertung der Artenschutzbelange und Zugriffsverbote zu beachten sind, eingegangen.
Die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zeigten, dass das Ehrenamt bei der Verbandsbeteiligung häufig mit den gleichen Knackpunkten des Artenschutzes zu kämpfen hat.
Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie finden die Schulungen des LabüN weiterhin online statt. Trotz des Wegfalls der Möglichkeit einer privaten Kommunikation untereinander, war die Schulung jedoch von einem regen Austausch untereinander geprägt.