„Wichtig vor Ort“: Bericht von Schulung „Bauleitplanung“ am 9.6.18 in Hannover

Der zusätzliche Schulungstermin zu Umwelt- und Naturschutzbelangen in der Bauleitplanung am 09. Juni in Hannover erfreute sich großer Beliebtheit. Zahlreiche Nachfragen und Schilderungen von Praxiserfahrungen der Teilnehmenden während der Schulung zeigten, dass das Thema Bauleitplanung vor Ort von großer Relevanz für die Ehrenamtlichen aus BUND, LBU, NABU und NVN ist. Von besonderem Interesse waren u.a. das Kennenlernen der aktuellen Rechtslage, der Umgang mit der Abwägung von Stellungnahmen zu Bauleitplänen sowie die Umsetzung von Festsetzungen aus Bebauungsplänen. Auch die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch war für viele Teilnehmende Motivation, die Schulung zu besuchen. Gelegenheit hierfür gab es nicht nur in den Pausen, sondern auch bei der Gruppenarbeit am Nachmittag. Nachdem die Teilnehmenden am Vormittag Wissenswertes zu den Grundlagen der Bauleitplanung sowie zu Umweltbericht und Eingriffsregelung nach dem Baugesetzbuch erfahren hatten, ermöglichte die Gruppenarbeit am Nachmittag, die theoretischen Inhalte auf ein Praxisbeispiel anzuwenden. So konnten gemeinsam verschiedene Punkte herausgearbeitet werden, die im Rahmen von Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen für den Umwelt- und Naturschutz von Bedeutung sind.

Anhand des Praxisbeispiels, dem Entwurf eines Bebauungsplans mit Umweltbericht, erarbeiten die Teilnehmenden gemeinsam Punkte, die Gegenstand einer Stellungnahme sein könnten. (Bildquelle: LabüN)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Zitat und Foto drin?“ Bericht von Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben und Online-Plattform Beteiligung in Umweltfragen“

Ehrenamtliche aus BUND und NABU nahmen am 21. April 2018 an der LabüN-Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben und Online-Plattform Beteiligung in Umweltfragen“ in Hannover teil.
Sie erörterten u.a. anhand einer Modell-Stellungnahme, aus welchen essentiellen Bausteinen eine gute Stellungnahme besteht. Dabei kommt es zum einen auf den passenden Rahmen (Adresse, Ort, Datum, Unterschrift…) an, zum anderen auf wirksame Argumente, Fachliteratur- und Rechtsbezüge, Fotos, Karten und Vieles mehr. Auch die Unterstützung durch FachexpertInnen sowie die Vernetzung der Verbände untereinander zum Nutzen von Synergien bewerteten die Teilnehmenden als wichtige Aspekte, um eine gute Stellungnahme verfassen zu können.

Im zweiten Teil der Schulung stand die Pilot-Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ im Vordergrund. Nach einer inhaltlichen Einführung durften sich die Teilnehmenden anschließend mit ihrem Laptop selbst durch die Funktionen klicken und lernten auf diese Weise die Plattform nicht nur theoretisch sondern auch gleich praktisch kennen.

Die Schulung „Gute Stellungnahmen schreiben und Online-Plattform Beteiligung in Umweltfragen“ wird erneut am 01. September 2018 stattfinden und richtet sich vor allem an Anfänger im Naturschutz.

Jörg Rummel vom NABU Stadthagen und Britta Raabe vom NABU Weserbergland analysieren die Modell-Stellungnahme in Gruppenarbeit. (Bildquelle: LabüN)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Baum bedacht?“ Bericht von Bauleitplanungsschulung, 27.01.18, Hannover

Erste Schulung zu Umwelt- und Naturschutzbelangen in der Bauleitplanung erfreut sich großer Nachfrage – Weiterer Termin am 09. Juni 2018

Am 27. Januar bot das LabüN seine erste Schulung zum Thema „Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung“ in den Räumlichkeiten des LabüN in Hannover an. Nach zwei Vorträgen zu den Grundlagen sowie zu Umweltprüfung und Eingriffsregelung in der Bauleitplanung am Vormittag, hatten die fünfzehn Teilnehmenden am Nachmittag Gelegenheit, ihr Wissen auf ein Praxisbeispiel anzuwenden.

Wurden alle erhaltenswerten Bäume in der Planung berücksichtigt? Finden sich die Aussagen aus dem Umweltbericht auch im Bebauungsplan wieder? – Im Praxisteil wurde deutlich, dass es sich auch bei Bauleitplänen immer lohnt, die Planungsunterlagen kritisch zu würdigen.

Während der gesamten Schulung ermöglichten zahlreiche Fragen und Erfahrungsberichte der Teilnehmenden einen intensiven Austausch und sorgten auch in den Pausen für angeregte Diskussionen.

Das LabüN freut sich sehr über den gelungenen Auftakt und die positive Resonanz. Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir die Schulung am 09. Juni 2018 erneut an. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
Schulung „Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung“

Inga Niederhausen, Referentin des LabüN für Umwelt- und Naturschutzrecht, führt durch die Schulung „Umwelt- und Naturschutzbelange in der Bauleitplanung“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zwei Teilnehmer wenden das neu erlernte Wissen im Praxisteil der Schulung an. (Bildquellen aller Fotos: LabüN)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Plattform für Ehrenamt ist online!

Liebe Naturschützerin, lieber Naturschützer,

seit 26.1.2018 ist unsere Pilot-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ online und steht Ihnen als ergänzendes Werkzeug für Ihre ehrenamtliche Arbeit zur Verfügung.

Die Plattform dient Ihnen zur umfassenden Information und Vernetzung im Bereich der Verbändebeteiligung und ist ein weiterer Baustein zum Internet-basierten Arbeiten vor dem Hintergrund einer stetig zunehmenden Digitalisierung der Beteiligungsverfahren. Sie entstand im Rahmen eines vom Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium geförderten Projekts des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) und wird seit Jahren auch erfolgreich von den Landesbüros in Berlin und Brandenburg eingesetzt. Anhand der Plattform…

  • können Sie sich zu unterschiedlichen Verfahren (bzw. Vorgängen) per interaktiver Landkarte und Verfahrensarchiv informieren,
  • finden Sie verschiedenste Dokumente, die zu Verfahren veröffentlicht wurden – darunter auch Stellungnahmen und Pressemitteilungen,
  • können Sie anderen Interessierten Hinweise auf Verfahren per E-Mail-Funktion, Facebook und Twitter zukommen lassen,
  • finden Sie darüber hinaus hilfreiche FAQs, Tipps für Ihre Arbeit und vieles mehr.

 

Wir schulen Sie in der Handhabung:
Damit Sie alle Kniffe und Tricks zur Nutzung der Plattform erfahren, haben wir für Sie zwei Angebote:
1.) Kommen Sie zu einer unserer Schulungen. Informationen zum aktuellen Schulungsangebot erhalten Sie hier:
www.labuen.de/schulungen/
2.) Laden Sie uns in Ihre Orts-/Kreisgruppe ein. Auch hier erklären wir Ihnen gerne die Handhabung der Plattform.
Ihre Ansprechpartnerin für Schulungen und Vorträge zur Plattform ist Julia Günther:
E-Mail: julia.guenther@labuen.de, Tel: 0511 / 84 86 73 8 -0, Fax: 0511 / 84 86 73 8 -9

 

Und hier geht´s zur Plattform:
Vorab ein wichtiger Hinweis: Aus Gründen des Urheberrechts sind viele Dokumente auf der Plattform für Sie nur dann sichtbar, wenn Sie sich als Verbandsmitglied auf der Plattform registrieren. Daher raten wir Ihnen unbedingt zu diesem Schritt. Sobald Sie sich registriert haben, prüfen wir Ihre Verbandszugehörigkeit und schalten Sie dann als registriertes Mitglied frei. Dies kann ein paar Tage dauern, daher bitten wir hier um Ihre Geduld und dann steht Ihrem Arbeiten mit der Plattform nichts mehr im Wege.
Über folgenden Link gelangen Sie zur Plattform. Gehen Sie dann bitte die unten angegebenen Schritte zur Registrierung:

https://www.umwelt-beteiligung-niedersachsen.de/

Bitte gehen Sie folgende Schritte:

  1. Klicken Sie auf der Plattform oben rechts auf das Wort „Registrieren“.
  2. Sie gelangen dann auf die Seite „BENUTZERKONTO“. Tragen Sie dort bitte Ihre Daten ein. Tragen Sie insbesondere in das Feld „UNTERGLIEDERUNG“ Ihren Naturschutzverband ein, in dem Sie Mitglied sind. Setzen Sie unten die Haken zu „Nutzungsbestimmungen“ und „Datenschutz“ und klicken Sie dann das grüne Feld „NEUES BENUTZERKONTO ERSTELLEN“.
  3. Das System schickt nun eine automatische Nachricht an Ihre E-Mail-Adresse. Die Nachricht enthält einen Bestätigungslink, der Sie auf die Plattform führt. Auf der Plattform können Sie nun ein Passwort festlegen.
    Hinweis: Tatsächlich kann Ihre Freischaltung für den internen Nutzerbereich wie erwähnt wenige Tage dauern, da das LabüN Ihre Verbandszugehörigkeit prüft. Ist dies erfolgt, erhalten Sie den umfänglichen Zugang zum System und können Dokumente zu Verfahren sehen und lesen.

Haben Sie Fragen?
Fragen und Anregungen zur Plattform nehmen wir selbstverständlich gerne entgegen.
Das LabüN erreichen Sie unter: info@labuen.de

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unserer Beteiligungs-Plattform!

Herzlichst,
Ihr LabüN-Team

„Ziel ist essentiell“ – Bericht von Schulung „Mitwirkungsrechte und gute Stellungnahmen“, 25.11.17, Schneverdingen

„Klare Zielvorstellungen sind essentiell für gute Stellungnahmen“

Am Samstag, den 25. November 2017 nahmen sechsundzwanzig Interessierte aus BUND, LBU, NABU, NVN und der Landesjägerschaft Niedersachsens an der Schulung „Mitwirkungsrechte und gute Stellungnahmen“ auf Hof Möhr in Schneverdingen teil. Das LabüN führte die Veranstaltung in Kooperation mit der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) durch. Der Vormittag der Schulung stand ganz im Zeichen der Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen und in welcher Weise diese im Umweltrecht verankert sind. Am Nachmittag stand die Praxis im Vordergrund und die Mitwirkungsrechte wurden mit Leben gefüllt: Aus unterschiedlichen Stellungnahmen trugen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wesentliche Bausteine gelungener Stellungnahmen zusammen. Im anschließenden Plenum entstand eine Sammlung der essentiellsten Aspekte guter Stellungnahmen.
Abschließend stellte das LabüN das Pilotprojekt „Beteiligung in Umweltfragen“ vor. Die Online-Plattform, die Ehrenamtliche in ihrer Arbeit unterstützt, soll bis Ende 2017 im Internet veröffentlicht werden.

Sonia Erdmann führt die Teilnehmenden in das Thema Mitwirkungsrechte ein.

 

Die Teilnehmenden in Gruppenarbeit zum Thema Mitwirkungsrechte und Stellungnahmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhand von Beispielen wurde das Thema „gute Stellungnahmen“ in Gruppen erarbeitet.

 

Julia Günther und Inga Niederhausen (v.l.n.r.) tragen die Ergebnisse aus der Gruppenarbeit zum Thema „gute Stellungnahmen“ zusammen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Pilot-Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ wurde von Julia Günther vorgestellt. (Bildquellen aller Fotos: LabüN)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Von Treckern und Lerchenfenstern“, Bericht von 7. Steinhuder Meer Konferenz, 3.11.17, Neustadt am Rübenberge

„Von Treckern und Lerchenfenstern“

Auf der siebten Steinhuder Meer Konferenz am 3. November 2017 im Schloss Landestrost in Neustadt am Rübenberge stand das Thema „Landwirtschaft als Partner im Naturpark Steinhuder Meer“ im Fokus.

Mit welchen bewährten Maßnahmen können Landwirt/innen den Artenschutz in ihre landwirtschaftliche Flächennutzung integrieren? Welcher Bausteine bedarf es in der Bildungsarbeit, der Dorfentwicklung und dem Gemeinschaftsleben, um Naturschutz in der Landwirtschaft dauerhaft und positiv zu verankern? Welche Rolle spielt der/die Landwirt/in als Landschaftspfleger/in? Und wie können Landwirt/innen und Naturpark zukünftig enger zusammenarbeiten?

Dies diskutierten die ca. 100 Teilnehmer/innen der Veranstaltung. „Es gibt die Probleme. Wir Landwirte sind nicht alleine Schuld, aber auch wir müssen was tun“, sagte Dr. Holger Hennies, Vorstand vom Landvolk Hannover e. V., über die konventionelle landwirtschaftliche Nutzung und die dadurch häufigen Beeinträchtigungen von Fauna und Flora.

Dipl.-Ing. Björn Rohloff von der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft wies darauf hin, dass Maßnahmen wie z. B. Feldlerchenfenster und Blühstreifen für Landwirt/innen wirksame Methoden darstellten, um mit wenig Aufwand den Artenschutz in der Landwirtschaft zu fördern. Beispielsweise könne das Dialog- und Demonstrationsprojekt F.R.A.N.Z. (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft) effiziente Bewirtschaftungskonzepte und Naturschutzmaßnahmen für die Landwirtschaft aufzeigen.

Das LabüN war stellvertretend für seine vier Gesellschafterverbände auf der Konferenz anwesend.

„Da wo der Zug am schnellsten hinfährt“ – Bericht von Niedersächsischen Naturschutztagen 2017, 2.11.17, Visselhövede

„Da wo der Zug am schnellsten hinfährt“

Am 1. und 2. November 2017 luden das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) zu den Niedersächsischen Naturschutztagen 2017 nach Visselhövede ein.

Im Fokus standen der gemeinsame Austausch der Teilnehmenden und die Bedeutung und Stärkung des Ehrenamtes. Wie ein roter Faden zog sich die Wertschätzung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit durch die zweitägige Veranstaltung. Stefan Wenzel, Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, stellte diesen Aspekt auch in seiner Rede besonders heraus.

Ehrenamt stärken heißt auch Ehrenamt fortbilden. Doch um Ehrenamtliche für Fortbildungsveranstaltungen zu gewinnen, bedürfe es der schnellen Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes, des gemeinsamen Austausches über die ehrenamtliche Tätigkeit und der Aushändigung von Qualifizierungsnachweisen, so Alexander Langenfeld, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Oldenburg, mit Verweis auf die Studie zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen mit dem Titel „Qualifizierung, Qualität, Querdenken“.

Für die Beteiligung junger Menschen in Gruppen vor Ort stelle die Bindung eine Herausforderung dar, so Klaus-Ulrich Battefeld, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Junge Engagierte wünschen sich gemäß ihrer Lebenssituation flexiblere Möglichkeiten, um sich am Naturschutz beteiligen zu können.

In der Workshop-Phase beschäftigten sich die Teilnehmenden mit Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit verschiedener Akteure, innovativen Wegen der Nachwuchsförderung und Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten. Es gab zudem die Arbeitsgruppe Monitoring. Hier zeigte sich einmal mehr, wie sehr Verbände und Behörden auf die Ausweitung der ehrenamtlichen Artenerfassung im Feld angewiesen sind. Zwei Online-Datenbanken wurden vorgestellt, in die Ehrenamtliche ihre Daten eintragen können: die Arten-Datenbank des NLWKN und die Fledermaus-Datenbank BatMap des NABU. „Die Daten, die Ehrenamtliche durch ihre Beobachtungen sammeln, sind für den qualifizierten Schutz von Tieren und Pflanzen extrem wichtig. Wir müssen daher das Ehrenamt stärken, dass es seine Fähigkeiten auch umsetzen und einbringen kann“, so Dr. Annemarie Schacherer, Aufgabenbereichsleiterin Tier- und Pflanzenartenschutz des NLWKN. Eine grundlegende, hochwertige und niedersächsische Gesamt-Datenbank für das Ehrenamt könnte für diesen Zweck ein Ziel sein.

Auch das LabüN war auf den Naturschutztagen mit einem eigenen Informations-Stand vertreten und stellte Interessierten die Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ vor. Die Plattform bietet dem Ehrenamt verschiedene Informationen und Unterlagen zu Verfahren und dient der Unterstützung der ehrenamtlichen Beteiligung. Die Veröffentlichung der Plattform im Internet ist noch in 2017 geplant.

Im Rahmen der Naturschutztage stellen Julia Günther und Sonia Erdmann Interessierten die Pilot-Online-Plattform „Beteiligung in Umweltfragen“ vor. (Bildquelle: LabüN)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gestalten Sie Ihre Wunsch-Schulung – Umfrage bis 31.10.2017

„Das ist genau die Schulung, die ich brauche!“
Damit Sie genau das vom künftigen Schulungsangebot des LabüN sagen können, Wissenswertes erfahren und Freude an der Teilnahme haben, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:
Welche Themen wünschen Sie sich? Was darf eine Schulung kosten? Wie lange darf sie dauern und wo soll sie stattfinden?
Um diese Fragen klären zu können, bitten wir Sie um das Ausfüllen unseres Umfrage-Formulars bis spätestens 31. Oktober 2017.
Und so geht´s: Laden Sie sich einfach das unten stehende Dokument herunter, füllen Sie es entweder am Computer oder per Hand aus und mailen, faxen oder schicken Sie es dann bitte direkt und bis spätestens 31.10. an:

Landesbüro Naturschutz Niedersachsen GbR (LabüN)
Große Düwelstr. 28 | 30171 Hannover
Fax: 0511 / 84 86 73 8 -9 | E-Mail: info@labuen.de

Fragebogen-Download:
als Word-Dokument Umfrage Ehrenamt Schulung_LabüN_word doc
als PDF-Dokument Umfrage Ehrenamt Schulung_LabüN_PDF

Das Landesbüro wird ab dem 1. November die Auswertung der Formulare vornehmen und dem Ehrenamt über die Verband das Ergebnis der Auswertung zukommen lassen. Dementsprechend wird das LabüN dann für Sie ein Schulungsangebot für 2018 aufstellen und bekannt geben.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
Ihr
LabüN-Team

NSG Mündungstrichter Elbe

Mehr Schutz für die Elbe!

Naturschutzverbände fordern Aufnahme nachweislich wirksamer Maßnahmen in Verordnung des Naturschutzgebiets Mündungstrichter Elbe

Hannover, 6. September 2017. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gab am 9. Juni 2017 bekannt, dass das Bundesland den niedersächsischen Mündungstrichter der Elbe, der Teil des europaweiten Netzes Natura 2000 ist, als Naturschutzgebiet (NSG) ausweisen wird (http://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/150868.html). Die Naturschutzverbände begrüßen den nach EU-Recht längst überfälligen Schritt der Schutzgebietssicherung. Es bedarf jedoch entscheidender Ergänzungen, die für die Wirksamkeit der Verordnung und den Schutz des Gebietes essentiell sind und im bisherigen Entwurf fehlen. Mit ihrer Stellungnahme reagieren die vier großen niedersächsischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen (BUND), Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU), Naturschutzbund Niedersachsen (NABU) und Naturschutzverband Niedersachsen e.V. (NVN) über ihr gemeinsames Landesbüro Naturschutz Niedersachsen GbR (LabüN) auf den Entwurf und benennen Maßnahmen, die unbedingt Aufnahme in die Verordnung finden müssen.

Stellungnahme LabüN NSG Mündungstrichter Elbe

2017-08_BUND-NABU_fluesse_wrrl_eu-beschwerde 2017-09-06_LABUEN_

PM_Mehr Schutz für die Elbe

Bauleitplanung: Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne im Außenbereich

Die Gemeinden haben seit dem 13. Mai 2017 die Möglichkeit, Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren für den Außenbereich aufzustellen. Die Novelle des Baugesetzbuches vom 04. Mai 2017 führt einen neuen § 13b ein und dehnt die bereits bestehenden Möglichkeiten nach § 13a BauGB, im Innenbereich auf das beschleunigte Verfahren zurückzugreifen, auf den Außenbereich aus.

Für die Städte und Gemeinden bringt das beschleunigte Verfahren folgende Erleichterungen:

  • Es besteht keine Verpflichtung zu einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterung.
  • Die Gemeinde muss keine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchführen, sondern kann auf andere Art und Weise die Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist gewähren.
  • Ein Bebauungsplan kann aufgestellt werden, bevor die an sich notwendige Anpassung des Flächennutzungsplans vorgenommen wurde. Der Flächennutzungsplan kann im Weg der Berichtigung nachträglich angepasst werden. Diese Berichtigung bedarf keiner Öffentlichkeitsbeteiligung und keiner Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
  • Für Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) ist kein Ausgleich erforderlich.
  • Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichts entfällt.

Die Änderung war von Umweltverbänden, Sachverständigenrat für Umweltfragen und Bundesrat abgelehnt worden. Befürchtet wird, dass diese neue Möglichkeit die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich erleichtere, ohne dass Umweltauswirkungen  und Planungsalternativen bewertet, Eingriffsfolgen ausgeglichen und die Öffentlichkeit ausreichend beteiligt werde. Gerade der Außenbereich sei jedoch unter Naturschutz- und Bodenschutzaspekten besonders sensibel und schützenswert. Damit werde das ursprünglich für die Stärkung der Innenentwicklung entwickelte Instrument des beschleunigten Verfahrens in sein Gegenteil verkehrt.

Das vereinfachte Verfahren für Bebauungspläne des Außenbereichs ist an drei Bedingungen geknüpft:

  • Der Bebauungsplan darf max. 10.000 m² Grundfläche umfassen,
  • lediglich die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründen und
  • die Fläche muss sich an den bereits bebauten Ortsrand anschließen.

Für die Berechnung der Grundfläche ist die Fläche maßgeblich, die tatsächlich überbaut und versiegelt werden kann. Je nach im B-Plan festgelegter Grundflächenzahl kann die insgesamt überplante Fläche daher deutlich größer sein als die genannten 10.000 m².

Zusätzlich gelten die Anforderungen, die das Baugesetzbuch generell an das beschleunigte Verfahren stellt:

  • Die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ist ortsüblich bekannt zu machen.
  • Der Bebauungsplan darf nicht die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben begründen.
  • Es darf keine Hinweise auf die Beeinträchtigung von Schutzzweck und Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten geben.

Worauf Sie im Rahmen der Verbandsbeteiligung achten sollten:

  • Die aus der Bauleitplanungen bekannten Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung können entfallen, es besteht nur die Pflicht, die Aufstellung eines Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen und „Gelegenheit zur Stellungnahme“ mit einer „angemessenen Frist“ zu gewähren. Diese „angemessene Frist“ kann im beschleunigten Verfahren deutlich kürzer sein als in der Beteiligung nach den §§ 3 und 4 BauGB.
  • Das beschleunigte Verfahren hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen zum Gebietsschutz und zum Artenschutz in der Bauleitplanung. Die Artenschutzprüfung durch die Gemeinde ist daher weiterhin notwendig und zu dokumentieren. Auch der Schutz geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG und gesetzlich geschützter Biotope nach § 30 BNatSchG muss beachtet werden.
  • Trotz beschleunigtem Verfahren gilt weiterhin der Vorrang der Innenentwicklung (§ 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB) und das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die Gemeinde muss diese Belange in die Abwägung einstellen und in der Begründung darlegen, wie sie damit umgegangen ist.
  • Die Einhaltung der genannten Bedingungen für das beschleunigte Verfahren sollten kritisch überprüft werden. Dabei ist auch zu beachten, dass verschiedene Einzelplanungen die UVP-Pflicht bzw. die Pflicht zur UVP-Vorprüfung auslösen können (Kumulation), selbst wenn sie einzeln unter dem Schwellenwert von 10.000 m² Grundfläche verbleiben.
  • Die Notwendigkeit der Planung, d.h. im Regelfall die Notwendigkeit des durch die Planung zusätzlich zu schaffenden Wohnraums, sollte kritisch anhand der konkreten Situation vor Ort hinterfragt werden.

Die Regelung ist befristet. Sie gilt nur für Verfahren, die bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet worden sind. Der Satzungsbeschluss ist spätestens bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

Aufgrund der Befristung ist zu erwarten, dass zahlreiche Gemeinden zeitnah zu diesem Instrument greifen werden. Wenn Sie bei der Begleitung entsprechender Verfahren Unterstützung benötigen, kann das Team der LabüN GbR beratend tätig werden.

Der neue § 13 b BauGB lautet:

Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

 

Zum Weiterlesen:

Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen

Gemeinsame Stellungnahme des BUND und des NABU

Stellungnahme des Bundesrats

Stellungnahme des Bundesverbands Beruflicher Naturschutz

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