In diesem Jahr ist alles anders. So fand auch das Bundesnetzwerktreffen am 08. September aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht wie geplant in Brandenburg, sondern online statt.

Neben aktuellen Berichten aus den einzelnen Bundesländern, widmeten sich die Vertreter*innen aus Berlin, Brandenburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein intensiv dem Umgang mit dem Thema Artenschutz.

Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch Bestandsrückgänge gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Die Hauptursache des vom Menschen ausgelösten Rückgangs von Arten ist die Beeinträchtigung und die Vernichtung ihrer Lebensräume durch die zunehmende Intensivierung der Landnutzung (z.B. Landwirtschaft, Verkehr, Ansiedlung von Gewerbe, Wohnbebauung). Artenschutz meint nicht besonders seltene, schöne, gefährdete oder gar nützliche Lebewesen, sondern alle Arten. In Deutschland wird der Artenschutz durch eine Reihe von nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Abkommen geregelt. Artenschutz heißt, den Erhalt der heimischen Tiere und Pflanzen zu fördern und zu unterstützen. Der Schutz von Tier- und Pflanzenarten ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt und entsprechender nationaler und niedersächsischer Strategien. In einigen Bundesländern gibt es zum Thema Artenschutz in verschiedenen Bereichen Leitfäden. Dadurch soll die Arbeit der Behörden und Planungsbüros unterstützt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Treffens lag auf dem Austausch zur Umsetzung des Planungssicherstellungsgesetzes und zu Online-Veranstaltungen. Der Bundesgesetzgeber will mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sicherstellen, dass Planungsverfahren auch in Corona-Zeiten ungehindert fortgeführt werden können. Da insbesondere Präsenztermine wie Antragskonferenzen und Erörterungstermine aufgrund von Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen nur unter erschwerten Bedingungen möglich sind, regelt das PlanSiG hier Alternativen. Dass die Beteiligungsmöglichkeiten durch diese Regelungen teils eingeschränkt werden, ist kritisch zu beurteilen und wurde von den Umweltverbänden im Gesetzgebungsverfahren auch bemängelt.

Das nächste Bundesnetzwerktreffen wird im Frühjahr 2021 in Berlin stattfinden.