Der Artenschutz polarisiert in der Fachwelt wie in der Gesellschaft mehr denn je. Eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts ist heute die Voraussetzung für die Realisierung vieler Bauvorhaben. Als rechtliches Fundament dienen vor allem das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die Vogelschutz- und FFH-Richtlinie sowie auf nationaler Ebene in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.
In der Schulung haben wir uns im ersten Teil mit den grundlegenden rechtlichen Regelungen beschäftigen. Der Artenschutz hat seinen Ursprung im Reichsnaturschutzgesetz von 1935. In Deutschland ist die Grundlage für das Artenschutzrecht das Bundesnaturschutzgesetz sowie in Niedersachsen das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Neben der Definition von wichtigen Begriffen wurde sich auch mit der Bedeutung von Fragen des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren befasst. Der Artenschutz ist öffentlicher Belang und Gegenstand der Umweltprüfung von Planungen und Vorhaben, soweit sie erforderlich ist. Durch den Artenschutz sind sowohl öffentliche als auch private Planungs- und Vorhabenträger berührt. Bei Abwägungsentscheidungen ist weder Belangen des Artenschutzes noch anderen Belangen grundsätzlich Vorrang zu geben.
Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie finden die Schulungen des LabüN zurzeit ausschließlich online statt. Trotz des Wegfalls der Möglichkeit einer persönlichen Kommunikation untereinander, war die Schulung von einem regen Austausch geprägt. Außerdem ergab sich eine Vernetzung der Teilnehmenden untereinander.