Für die Realisierung von Planungs- und Zulassungsvorhaben ist eine rechtssichere Prüfung und Abarbeitung des Artenschutzrechts weiterhin von zentraler Bedeutung. Welche Regelungen dabei zu beachten sind und worauf insbesondere bei der Verbandsbeteiligung geachtet werden sollte, wurde in der Schulung „Artenschutz in Genehmigungs- und Planungsverfahren“ am 11.06.2026 anhand eines vielseitigen Programms erklärt. Die Grundlagenschulung richtete sich sowohl an Ehrenamtliche, die bisher nur wenige Berührungspunkte mit dem Artenschutz hatten, als auch an Teilnehmende mit ersten Erfahrungen aus Beteiligungsverfahren.
Im ersten Teil der Schulung haben wir uns mit den artenschutzrechtlichen Grundlagen beschäftigt. Betrachtet wurden, welche internationalen, europäischen, nationalen und niedersächsischen Rechtsgrundlagen für den Artenschutz relevant sind, sowie die Unterschiede zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Artenschutz. Einen besonderen Schwerpunkt bildeten die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG, die Sonderregelungen für zulässige Eingriffe, CEF-Maßnahmen sowie die Voraussetzungen artenschutzrechtlicher Ausnahmen.
Im Folgenden wurden wichtige Neuerungen im Bundesnaturschutzgesetz im Zusammenhang mit Windenergieausbau und Planungsbeschleunigung thematisiert, insbesondere zur EU-Notfallverordnung, § 43m EnWG und zum RED-III-Umsetzungsgesetz. Ergänzend wurden für die Praxis bedeutsame Gerichtsurteile vorgestellt, darunter das sogenannte Schweden-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, die Feldhamster-Urteile sowie das Urteil des VG Gießen zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen bei europäischen Vogelarten.
Im zweiten Teil der Schulung vermittelten wir, wie artenschutzrechtliche Belange in Planungs- und Genehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. Dabei wurden zunächst die relevanten Artengruppen vorgestellt sowie geeignete Erfassungsmethoden und Methodenstandards erläutert. Außerdem wurde auf die Rolle der verschiedenen Akteure eingegangen sowie die generell erforderlichen Untersuchungen und Gutachten für den Artenschutz besprochen, wie z. B. die Potenzialanalyse und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag. Dabei wurde auch auf aktuelle Änderungen durch die Planungsbeschleunigungsgesetzgebung eingegangen. Die wichtigsten Arbeitsschritte zur Berücksichtigung des Artenschutzes in Zulassungsverfahren wurden abschließend anhand von Übersichtsgrafiken erläutert. Eine Listung typischer Fragestellungen für die Bewertung artenschutzrechtlicher Belange als Tipps für das Schreiben von Stellungnahmen bildete den Abschluss der Veranstaltung.
Die Fragen und Beiträge der Teilnehmenden zeigten erneut, dass der Artenschutz in der Verbandsbeteiligung eine hohe praktische Relevanz hat und viele Verfahren ähnliche und dennoch fallspezifische Herausforderungen aufwerfen. Die Schulung bot daher einen grundlegenden Überblick über die rechtlichen Vorgaben und das Prüfungsvorgeben in Zulassungsverfahren unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen.

