Das LabüN existiert seit 2015. Seitdem erhält es jährlich eine Zuwendung des Landes durch das Umweltministerium. Das LabüN hat jährlich einen umfassenden Verwendungsnachweis über die erhaltenden Gelder an das Ministerium abgegeben. Die Förderung wurde nicht beanstandet. Das LabüN und seine Gesellschafter haben darauf vertraut, dass das Handeln des Umweltministeriums als Mittelgeber und Prüfbehörde rechtmäßig ist. Der teilweise von den Medien formulierte Verdacht der Veruntreuung entbehrt jeglicher Grundlage.