Mi. 27. November 2024 | 17:00 – 19:00 Uhr | Ort: Online | Zielgruppe: Interessierte
Die „Seehunde in der Nordsee“ können ihre Interessen nicht vor Gericht vertreten, das hat das Verwaltungsgericht Hamburg bereits 1988 festgestellt. Aber wenn sich die Natur nicht selbst rechtlich zur Wehr setzen kann, wer kann sich dann beschweren, wenn Umweltrecht missachtet oder falsch angewendet wird? Diese Lücke soll durch Informations- und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und durch Klagerechte für anerkannte Umweltverbände geschlossen werden. Der Vortrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Ausgestaltung von Rechtsschutz im Umweltrecht, die Wirksamkeit von Verbandsklagen und Reformansätze.
- Die Aarhus-Konvention: Grundlagen und Umsetzung durch europäisches und deutsches Recht
- Dem Gesetzgeber auf die Finger schauen: Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs und des Aarhus Convention Compliance Committee
- Verbandsklagen in Deutschland: Verfahren, Wirksamkeit, Defizite
- Da ginge noch mehr: Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weitere Reformansätze
Es sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich.
Hinweis: Die Veranstaltung findet online statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie über eine Email mit der Anmeldung im LabüN (weitere Infos zur Anmeldung siehe unten).
Teilnahmebescheinigung: ja
Referentin: Franziska Johanna Albrecht, Referentin für Umweltrecht, Green Legal Impact
Programm:
17:00 – 17:15 Begrüßung
17:15 – 18:00 Vortrag (mit anschließender kurzer Pause)
18:00 – 18:30 Fragen und Diskussion
18:30 – Ende Fazit, Feedback und Abschluss der Veranstaltung
Anmeldung:
Bis zum 25.11.2024 per Email an info@labuen.de
Bitte geben Sie im Betreff Ihrer Email den Titel und das Datum der Schulung an. Nennen Sie zudem bitte Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse sowie Ihren niedersächsischen Naturschutzverband (LFV, AVN, BUND, LBU, LJN, NABU, NVN oder SDW) mit Angabe der Orts- bzw. Kreisgruppe und ggf. Ihrer Funktion in Ihrem Verband.
Hinweis: Ihre Teilnahme geben wir Ihrem Verband bekannt, damit dieser erfährt, wie groß die Nachfrage bzw. der Bedarf nach diesem Schulungsangebot im Ehrenamt ist.